Bundesrätin Leuthard in Indien: EvB fordert Sistierung der bilateralen Verhandlungen

Zürich, 28.04.2008 - Wenn Doris Leuthard diese Woche Indien besucht, geht es einzig darum, das Terrain für ein bilaterales Freihandelsabkommen zu bereiten. Dieses soll Schweizer Unternehmen ungehinderten Zugang zum indischen Markt garantieren. Ungehört bleiben dabei berechtigte Befürchtungen der indischen Zivilgesellschaft, wie sie kürzlich wieder an einem NGO-Treffen in Delhi geäussert wurden.

An einem von der Heinrich Böll Stiftung Indien organisierten Workshop in Delhi im März 2008 bezogen indische Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Wissenschaftlerinnen sehr kritisch Stellung gegenüber einem bilateralen Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island). Auch die Erklärung von Bern (EVB) war zu diesem Treffen eingeladen. Shalini Butani von der NGO Grain etwa wandte sich dezidiert gegen eine Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte, wie sie die Schweiz in früheren Abkommen mit Entwicklungsländern durchgesetzt hat: „Die Forderungen der Schweiz stärken die Rechte der Züchter und schwächen die Rechte der Bauern und Bäuerinnen, ihr Saatgut frei austauschen zu können.“ Und Indrani Mazumdar vom Centre for Women’s Development Studies verwies auf die ungleichen Wirtschaftsstrukturen zwischen den EFTA-Ländern und Indien mit seinem riesigen informellen Sektor und elementaren Armutsproblemen. Ihrer Ansicht nach legt die indische Regierung viel zu starkes Gewicht auf die Exportorientierung.

Grundsätzlich verlangen die indischen NGO vor weiteren Verhandlungen

  • unabhängige Studien über die Auswirkungen sowohl auf spezifische Sektoren als auch auf die Geschlechterverhältnisse und das Verhältnis formeller/informeller Sektor.
  • weit grössere Transparenz und öffentliche Debatten über den Inhalt der zu verhandelnden Freihandelsabkommen.
  • eine bessere Information und Einbindung des Parlaments.
  • keine Zugeständnisse der indischen Regierung bei den geistigen Eigentumsrechten, keine weitgehenden Marktöffnungen und kein Zollabbau, sowie keine ungeregelte Öffnung des Finanzsektors.

Die Erklärung von Bern unterstützt diese Forderungen und erwartet vom Bundesrat, die Verhandlungen auszusetzen, bis obige Anliegen darin berücksichtigt werden.