Bundesrat will Biopiraterie legalisieren, statt sie wirksam zu bekämpfen

Zürich/Lausanne, 10.04.2013 - Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Ratifizierung des Nagoya-Protokolls verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz würden die widerrechtliche Nutzung genetischer Ressourcen aus Entwicklungsländern aber nicht – wie von der UN-Biodiversitätskonvention gefordert – wirksam stoppen, sondern Schweizer Nutzern erlauben die sogenannte „Biopiraterie“ ohne Angst vor Sanktionen weiter zu betreiben. Dies ist ein entwicklungspolitischer Skandal. Nun muss das Parlament die Vorlage in entscheidenden Punkten nachbessern.

Eine neue Recherche über die Nutzung von Bakterien aus dem südlichen Afrika durch Novartis und andere Pharmakonzerne zeigt, wie wichtig auch heute noch die biologischen Ressourcen für unsere Wirtschaft sind und wie die Anforderungen der Biodiversitätskonvention von vielen Akteuren nach wie vor negiert werden. Im dokumentierten Fall geht es um das Bakterium Sorangium cellulosum, welches an den Ufern des Sambesi gefunden wurde und heute als Grundlage bei der Entwicklung von Krebsmedikamenten dient. Obwohl die Biodiversitätskonvention bei der Nutzung genetischer Ressourcen klar eine Gewinnteilung mit den Geberländern vorschreibt, möchte der Bundesrat Fälle wie diesen vom Gesetz und damit von der Verpflichtung, die Gewinne gerecht zu teilen, ausnehmen.

Konkret sollen alle genetischen Ressourcen, die vor dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes ihre Herkunftsländer verlassen haben (u.a. also alle genetischen Ressourcen in Sammlungen, botanischen Gärten und Genbanken), vom Geltungsbereich ausgenommen werden. Somit fällt der Vorschlag des Bundesrats weit hinter die bestehende Praxis von öffentlichen Sammlungen zurück und das Nagoya-Protokoll wird so stark ausgehöhlt. Positiv sollte sich die Umsetzung des Nagoya-Protokolls für die indigenen Gemeinschaften auswirken, da diese den Schutz ihres traditionellen Wissens vor illegaler Aneignung verbessert.

Anlässlich dieser mangelhaften Botschaft des Bundesrats publiziert die EvB heute eine umfassende Analyse des Nagoya-Protokolls. Darin wird aufgezeigt, dass dieses Abkommen im Rahmen der UN-Konvention über biologische Vielfalt viele Schwächen und Unklarheiten beinhaltet. Eine minimalistische Umsetzung würde Biopiraten grosse Schlupflöcher lassen. Die EvB befürwortet zwar die Ratifikation des Nagoya-Protokolls durch die Schweiz. Die Umsetzung ins nationale Gesetz muss aber so gestaltet sein, dass alle neuen Nutzungen aus Forschung und Entwicklung und die daraus entstehenden Gewinne mit den Geberländern des Südens gerecht geteilt werden – als eine wichtige Grundlage zur Erhaltung der weltweiten Biodiversität.