Die Abacha-Millionen sind bereits ausgegeben

Zürich, 16.02.2005 - Das Bundesgericht hat heute entschieden, dass 458 Millionen Dollar der in der Schweiz blockierten Gelder des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha nach Nigeria zurückgeführt werden. Das nigerianische Netzwerk zur Rückführung der gestohlenen Vermögenswerte und die Schweizer NGO-Koalition zur fairen und transparenten Rückführung der Abacha-Gelder* befürchten, dass vorgängig nicht sichergestellt wurde, dass diese Gelder der armen Bevölkerung in Nigeria zu Gute kommen.

Gemeinsam mit ihren nigerianischen Partnerorganisationen haben die Schweizer Nicht-Regierungsorganisationen in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen unternommen, die Schweizer Behörden in die Pflicht zu nehmen, damit die Abacha-Gelder in Nigeria für Entwicklungsprojekte verwendet werden und die Verwendung der Gelder von einem unabhängigen Gremium überprüft wird.

Diese Bemühungen scheinen aber nicht gefruchtet zu haben. Die nigerianische Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala hat nämlich am 28. Januar in Davos an einem Treffen mit Vertretern der NGO-Koalitionen bestätigt, dass 500 Millionen Dollar der in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder in Nigeria bereits 2004 vollständig ausgegeben worden seien. Da das Geld nicht bis Ende 2004 überwiesen worden sei, habe Nigeria Anleihen mit drei Monaten Laufzeit ausgegeben. Sie überreichte der NGO-Koalition Fotokopien der Budgetposten, in welche die Gelder angeblich geflossen sein sollen. Diese Dokumente sollten gemäss der nigerianischen Finanzministerin belegen, dass das Geld für Infrastruktur, Bildungs-, Gesundheits- und Entwicklungsprojekte ausgegeben worden sei. Nachforschungen der internationalen NGO-Koalition in Nigeria ergaben jedoch, dass einige dieser Projekte bereits im Jahr 2001 budgetiert und abgeschrieben worden waren. Zudem waren viele Projekte nicht klar identifizierbar oder der postulierte Nutzen für die Ärmsten war nicht erkennbar, so beispielsweise im Fall einer Zufahrtsstrasse zu einer Flüssiggasanlage.

Angesichts dieser klaren Aussagen der nigerianischen Regierung können wir den Versprechungen der Schweizer Behörden, die Abacha-Gelder seien für Entwicklungsprojekte zu Gunsten der armen und ländlichen Bevölkerung bestimmt, keinen Glauben schenken.

Die nigerianische und die Schweizer NGO-Koalitionen sind empört über das Vorgehen der nigerianischen Regierung und die Blauäugigkeit der Schweizer Behörden. Besondere Verantwortung trifft dabei das Bundesamt für Justiz (BJ), das bereits im Jahr 2000 von den NGOs angegangen und auf die Problematik der Verwendung der rückgeführten Gelder hingewiesen wurde. Das BJ ignorierte dieses Thema jahrelang, erst als das Dossier im vergangenen Sommer in die Hände des Eidgenössischen Departement des Äussern gelangte, wurden die legitimen Anliegen der Zivilgesellschaft in Nigeria zur Kenntnis genommen.

Es darf nicht sein, dass die Rückgabe der Abacha-Gelder dazu dient, Misswirtschaft und korrupte Geschäftstätigkeiten zu decken. Nach dem heutigen Entscheid des Bundesgerichts erwarten wir von der Schweizer Regierung eine klare, kompromisslose Haltung in den laufenden Gesprächen mit Nigeria und bei der Überprüfung der von der Finanzministerin erwähnten Projekte. Nur die Beharrlichkeit der Schweizer Behörden kann jetzt noch verhindern, dass die Rückführung im Fall Abacha zu einem weiteren peinlichen Kapitel in der Geschichte der Schweizer Finanzplatzpolitik wird.