Die EvB unterstützt UNO Normen für Unternehmen

Zürich/Genf, 29.03.2004 - Die „UNO-Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ („UNO-Normen“) stehen auf der Traktandenliste der derzeit in Genf tagenden UNO-Menschenrechts-kommission. Die EvB ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, den durch die Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte bereits im August 2003 gut geheissenen Vorschlag zu unterstützen. Damit wäre ein Schritt hin zu verbindlicheren sozialen und ökologischen Regeln für Konzerne getan.

Die UNO-Normen beinhalten unter anderem Arbeitnehmerrechte (Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit und der Kinderarbeit), sowie Bestimmungen im Bereich Verbraucher- und Umweltschutz. Es handelt sich nicht um ein neu geschaffenes Re-gelwerk. Sie basieren auf bestehenden Abkommen, Konventionen und anderen Do-kumenten auf und erklären, wie sich diese auf Unternehmen anwenden lassen. Zwar halten die UNO-Normen durchgängig am Vorrang der staatlichen Verantwortung fest, schreiben aber darüber hinaus auch den Unternehmen innerhalb des eigenen Tätigkeits- und Einflussbereiches die bindende Verpflichtung zur Wahrung und För-derung der Menschenrechte zu. Damit gehen sie deutlich weiter als bereits imple-mentierte freiwillige Instrumente wie der Global Compact oder Verhaltenskodizes einzelner Unternehmen.

Die durch den einflussreichen Wirtschaftsverband der Internationalen Handelskam-mer (ICC) vertretenen Grosskonzerne – sowie die Regierung der USA – setzen alles daran, dass die Menschenrechtskommission die Vorlage über die UNO-Normen zurückweist. Demgegenüber fordert die EvB von den Delegierten, dem Druck der Wirtschaftslobby stand zu halten und nichts zu tun, was die UNO-Normen schwä-chen könnte, sondern ihren Inhalt im Hinblick auf eine Entscheidung an der näch-sten Sitzung im 2005 breit bekannt zu machen, wie dies die Subkommission em-pfiehlt. Denn eine überstürzte Ent-scheidung über die Vorlage an der aktuellen, sechzigsten Sitzung der Menschenrechtskommission erachtet die EvB nicht als wün-schenswert, zumal eine Annahme der UNO-Normen angesichts des herrschenden Klimas von Desinformation und Missverständnissen wenig wahrscheinlich ist.