Geldwäsche für Kokainkönig: Die CS sitzt in Bellinzona auf der Anklagebank

Heute beginnt vor dem Bundesstrafgericht ein epochaler Prozess. Der Credit Suisse wird vorgeworfen, von 2004 bis 2008 Dutzende Millionen Franken für bulgarische Kokainschmuggler gewaschen zu haben. Dieses Verfahren gegen die zweitgrösste Schweizer Bank zeigt exemplarisch, warum die hiesige Finanzmarktaufsicht nicht wirksam gegen Geldwäscherei vorgehen kann. Und es belegt die politische Notwendigkeit, die unzureichenden Aufsichtsinstrumente und Sanktionen deutlich zu verschärfen.

Nach der aufsehenerregenden Verurteilung der Falcon Bank letzten Herbst ist es erst das zweite Mal, dass sich eine Bank wegen «Organisationsmängeln» (Art. 102 StGB) vor dem Bundesstrafgericht verantworten muss. Die Vorwürfe gegen die Credit Suisse und eine ihrer ehemaligen Mitarbeiterinnen, die wegen schwerer Geldwäscherei angeklagt ist, bieten Stoff für eine Netflix-Serie. Ab 2004 unterhielt die Bank lukrative Geschäftsbeziehungen mit dem bulgarischen Anführer eines im Kokainhandel tätigen Netzwerks und einem seiner Helfershelfer, die bei der Credit Suisse als reiche Immobilienhändler registriert waren. So konnten die beiden Männer einen Teil der Gelder ihrer Organisation in der Schweiz waschen. Zur Verschleierung von deren krimineller Herkunft dienten zahlreiche Offshore-Firmen. Zwei mutmassliche Mitglieder des Netzwerks sowie ein ehemaliger Angestellter der Bank Julius Bär sitzen in Bellinzona ebenfalls auf der Anklagebank.

Die für Osteuropa zuständige CS-Mitarbeiterin ignorierte alle Warnsignale und ermöglichte es den Drogenhändlern, in vier Jahren 55 Millionen Franken zu waschen – davon Dutzende Millionen in bar direkt am Zürcher Paradeplatz. Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft waren «die Versäumnisse bei der Abklärung von Transaktionen mit erhöhtem Risiko bei Kundenberatern der Credit Suisse weit verbreitet». Die Grossbank hingegen weist «alle gegen sie erhobenen Anschuldigungen in dieser Altlast» zurück und behauptet, ihre Anti-Geldwäscherei-Vorkehrungen «massiv verstärkt» zu haben. Fakt ist: Seit den damaligen Ereignissen wurde die Credit Suisse von der FINMA mindestens dreimal wegen Verletzung ihrer Pflichten aus dem Geldwäschereigesetz (GwG) gerügt, was jedoch keinerlei Konsequenzen hatte.

Die mangelnde Effizienz und Strenge der FINMA erntet zunehmend parlamentarische Kritik. So fordert ein kürzlich von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) eingereichtes Postulat vom Bundesrat die Prüfung, wie die FINMA «zusätzlich zu den bestehenden Aufsichtsinstrumenten Bussen und/oder weitere Sanktionen gegen fehlbare Finanzinstitute und verantwortliche Personen verhängen» kann. Der Prozess gegen die Credit Suisse, dessen Urteil am 10. März erwartet wird, ist auch ein Prozess gegen eine Schweiz, deren Finanzplatz immer noch ein Paradies für Wirtschaftskriminalität darstellt.

Auch gegen andere Banken wird in der Schweiz strafrechtlich ermittelt: PKB PrivatBank, Banque Cramer & Cie und J. Safra Sarasin (wegen dem Petrobras-Skandal), Lombard Odier (Karimova-Gelder) und BSI (1MBD). Seit 2003 wurden neun Unternehmen wegen «Organisationsmängeln» verurteilt. Dass die Sanktionen nicht abschreckend genug sind, zeigt sich auch im Fall der Credit Suisse, wo die Bundesanwaltschaft eine Ausgleichsforderung von rund 42,5 Millionen Franken verlangt. Die Geldstrafe hingegen wird höchstens 5 Millionen Franken betragen, den gesetzlichen Maximalbetrag. Das zahlt eine Bank, die 2020 einen Reingewinn von 2,7 Milliarden Franken erzielte, aus ihrer Portokasse.

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