Haftbefehle gegen die Clean Clothes Campaign

Zürich, 18.10.2007 - Der indische Jeansfabrikant FFI erwirkte über ein Gericht in Bangalore einen Haftbefehl gegen Angestellte der Clean Clothes Campaign (CCC). Deren Kritik massiver Verstösse gegen das Arbeitsrecht bei FFI wird als üble Nachrede qualifiziert und nun juristisch geahndet. Die CCC hält jedoch an ihrer Darstellung fest. Sie sieht im Urteil einen alarmierenden Präzedenzfall von Knebeljustiz gegen die Zivilgesellschaft. FFI produziert unter anderem für Marken wie G-Star und Armani, die auch im Schweizer Markt stark verankert sind.

Der südindische Jeansproduzent Fibres and Fabrics International Pvt. Ltd. (FFI) reicht seit gut einem Jahr gegen alle nationalen und internationalen Kritiker Verleumdungsklagen ein. Dies führte nun zu einem brisanten Präzedenzfall: Am 26. September erliess ein Gericht im indischen Bangalore gegen mehrere Angestellte der internationalen Clean Clothes Campaign (CCC) einen Haftbefehl wegen Cyberkriminalität, rassistischen Aktivitäten und übler Nachrede. So wird zum ersten Mal eine die globale Bekleidungsindustrie beobachtende Kampagnenorganisation offiziell verklagt - offenbar ein Versuch, den wachsenden CCC-Einfluss einzudämmen. Der dabei erhobene Rassismus-Vorwurf ist jedoch ebenso absurd wie die übrigen Anklagepunkte.

Im Herbst 2005 informierte die indische Gewerkschaft GATWU und die Arbeitsrechtsorgani­sationen Cividep und Munnade die CCC über massive Arbeitsrechtsverletzungen bei FFI. Arbeiterinnen berichteten damals von schweren physischen und psychischen Misshandlungen durch die Aufseher. Ein CCC-Bericht vom 30. März 2006 dokumentiert zudem, dass die Sicherheitsbestimmungen in den Fabriken nicht eingehalten, die Beschäftigten zu unbezahlter Überzeit gezwungen und ihnen Arbeitsverträge vorenthalten wurden.

Im Juli 2006 wurde lokalen Arbeitsrechtsgruppen per Anordnung verboten, öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei FFI zu sprechen. Dieser Maulkorb wurde nun auf die am internationalen Appell gegen FFI beteiligten Kampagnenorganisationen ausgedehnt. Weil die CCC ihre Kritik weiterführte, wurden Haftbefehle für führende CCC-Aktivistinnen aus Holland erlassen. Vom juristischen Rundumschlag ebenfalls betroffen ist die Direktion der IT-Konzerne Antenna und Xs4all, weil sie der CCC als Internetprovider halfen, ihre Informationen zu verbreiten. Auch ihnen droht im Falle einer Einreise nach Indien bis zu zwei Jahre Haft. Unterstützung gegen das Urteil erhielt die CCC jüngst von Amnesty International (AI). In einer Stellungnahme vom 2. Oktober 2007 verurteilt AI diesen Versuch einer Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit aufs Schärfste.

Bei FFI lassen auch bei uns bekannte Markenfirmen wie Armani, G-Star, Guess und Mexx produzieren. Besonders negativ fällt Armani auf, weil sie ihre Mitverantwortung grundsätzlich bestreiten. Die CCC ruft die Konsumentinnen und Konsumenten auch in der Schweiz auf, bei FFI gegen die Arbeitsbedingungen zu protestieren. Mit einer Briefaktion wird ausserdem der Rückzug der Klage gefordert.