Handlungsbedarf unbestritten: Kommission will indirekten Gegenvorschlag

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats schlägt im Rahmen der Aktienrechtsrevision gesetzliche Massnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung von internationalen Umweltstandards durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz vor.

Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung ist überzeugt, dass die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards für Konzerne mit Sitz in unserem Land nicht länger freiwillig sein darf. Davon zeugt die wachsende Unterstützung für die Konzernverantwortungsinitiative: Seit Lancierung wuchs der Trägerverein von 66 auf 97 Organisationen mit über einer Million Mitglieder. Zudem stehen ein Unterstützungskomitee mit 88 Persönlichkeiten und rund 30 Unternehmen hinter der Initiative. Die Initiantinnen und Initianten begrüssen, dass nun auch die Rechtskommission mit einer grossen Mehrheit den dringenden Handlungsbedarf anerkennt.

Das Initiativkomitee und die strategischen Gremien des Vereins Konzernverantwortungsinitiative haben im Vorfeld der Kommissionssitzung den ursprünglichen indirekten Gegenvorschlag von Nationalrat Karl Vogler (CSP/OW) geprüft. Dieser enthielt schmerzhafte Abstriche gegenüber der Initiative. So gälte die neue Regelung für weniger Unternehmen als die Initiative und die Haftung würde gleich mehrfach eingeschränkt – sie käme nur noch in gewissen Konstellationen und nur bei Verletzungen von Leib, Leben oder Eigentum zum Tragen.

Trotz dieser Nachteile gegenüber der Initiative hat das Initiativkomitee nach intensiven Diskussionen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats mitgeteilt, dass eine unveränderte Verabschiedung dieses Vorschlags einen Rückzug der Volksinitiative ermöglichen würde. Hinter diesem Vorschlag stand auch der Wirtschaftsdachverband «Groupement des Entreprises Multinationales» (GEM), der 90 transnational tätige Unternehmen vereint. Nun hat die Kommission den Vorschlag von Karl Vogler noch weiter abgeschwächt: Der Geltungsbereich wurde durch die Verdoppelung der Schwellenwerte nochmals verkleinert. Unklar ist zurzeit, ob noch weitere Änderungen vorgenommen wurden. Überdies kündigte die Kommission an, möglicherweise an einer nächsten Sitzung erneut auf den Gegenvorschlag zurückzukommen. Unverständlich ist, dass die Kommission bei der gleichzeitigen Diskussion über Transparenzbestimmungen für den Rohstoffsektor entschieden hat, den Rohstoffhandel zu schonen.

Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees: «Der von uns geprüfte Gegenvorschlag war ein Kompromiss. Weil für uns eine rasche Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen im Vordergrund steht, stellen wir für diese ursprüngliche Version einen Rückzug in Aussicht. Sobald die Kommission einen finalen Text publiziert, werden wir den definitiven Antrag wiederum genau prüfen.»

Heute ist offen, ob der von der Kommission schliesslich definitiv beantragte Gegenvorschlag zu einem Rückzug der Initiative führen kann und wie die eidgenössischen Räte entscheiden werden. Deshalb bereiten der Verein Konzernverantwortungsinitiative und zahlreiche engagierte Freiwillige weiterhin mit voller Kraft die Abstimmungskampagne vor.

Das fordert die Initiative

Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Konzerne an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen haften, welche ihre Tochterfirmen verursachen.

Weitere Informationen:
Tom Cassee, Medien und Kommunikation, 079 755 21 24