Höchste Zeit, dass der Bevölkerung Angolas Gerechtigkeit widerfährt

23.10.2008 - Die Erklärung von Bern (EvB) und die Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP) fordern die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) eindringlich auf, den Vertrag zwischen Angola und dem bundeseigenen Rüstungskonzern Ruag im Rahmen der Umsetzung des Abkommens zur Rückführung von 21 Mio. US-Dollar nicht zu akzeptieren. Zudem kritisieren die NGOs den Umstand, dass in Genf ein Verfahren betreffend die Veruntreuung öffentlicher angolanischer Gelder verschleppt wird. Sie fordern Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli auf, das Verfahren endlich zu Ende zu führen.

Die Genfer Justiz hatte die Summe im Rahmen eines Genfer Verfahrens im Zusammenhang mit einer angolanisch-russischen Umschuldungsaktion vorläufig beschlagnahmt. Am 1. November 2005 unterzeichneten die Schweiz und Angola ein Abkommen zur Rückführung der 21 Mio. US-Dollar (plus Zinsen) für humanitäre Projekte. Eines der von der angolanischen Regierung vorgeschlagenen „Projekte“ betraf einen Vertrag mit dem Schweizer Technologie- und Rüstungskonzern Ruag über den Verkauf von Entminungsgeräten. Aus Sicht der EvB und der AFP ist es aber nicht möglich, diesen Vertrag so in ein humanitäres Programm einzubetten, dass er dem Abkommen von 2005 entspricht.

Der Vertrag ist unter fragwürdigen und nicht transparenten Umständen zustandegekommen. Der EvB und der AFP liegen Informationen vor, wonach es tatsächlich zwei Verträge zwischen Ruag und der angolanischen Regierung gibt. Sie wurden beide vor dem 1. November 2005 unterzeichnet und decken mehr oder weniger dasselbe Material (Entminungsgeräte und Kriegsmaterial) ab, aber zu unterschiedlichen Preisen. Eine von der DEZA in Auftrag gegebene Expertise hatte der DEZA empfohlen, weder den einen noch den anderen Vertrag zu akzeptieren. Darüber hinaus wird die RUAG eine ungerechtfertigte Kommission einkassieren, weil sie die Entminungsgeräte von der Firma MineWolf kaufen muss. Zudem gab es für das Projekt der landwirtschaftlichen Berufsschulen eine öffentliche Ausschreibung. Es ist unverständlich, dass Angola für das Entminungsprojekt nicht auch eine öffentliche Ausschreibung gemacht hat.

Dies alles stellt keine gute Grundlage für ein humanitäres Entminungsprojekt dar. Die DEZA muss somit:

  • auf ihren Entscheid zurückkommen,
  • die angolanische Zivilgesellschaft, zusammen mit der angolanischen Regierung, einladen, Entminungsprojekte vorzuschlagen, die den Anforderungen des Abkommens von 2005 gerecht werden,
  • dem Geist des im Juli 2006 in Kraft getretenen Öffentlichkeits-Gesetz folgen und den Text des Abkommens zwischen Angola und der Schweiz vom 1. November 2005 publizieren.

Nicht tolerierbar ist auch die Tatsache, dass das in Genf immer noch hängige Korruptionsverfahren im Zusammenhang mit der Rückzahlung einer angolanischen Schuld an Russland noch nicht zu Ende geführt worden ist. Im Dezember 2006 haben angolanische Bürger in Genf eine Anzeige deponiert, um das Verfahren wieder in Gang zu bringen, und im Juli 2007 wurde ein Memorandum bei der Genfer Justiz deponiert, das die Fakten, auf denen die Anzeige basiert, detailliert. Das Verfahren betrifft angolanische Erdöleinnahmen von 774 Mio. US-Dollar, die für die Rückzahlung bestimmt waren. Das Geld lief über ein UBS-Konto der Firma Abalone in Genf. Die Kontoinhaber Pierre Falcone und Arcadi Gaydamak zählen zu den Beschuldigten im laufenden „Angolagate“-Prozess in Paris. Nach dem Report Time for Transparency der englischen Organisation Global Witness, der 2004 publiziert wurde, sind 600 Mio. US-Dollar der Summe nie beim russischen Finanzministerium angekommen, sondern auf Konten von Falcone, Gaydamak und von Tarnfirmen gelandet. Einige dieser Konten gehörten hohen angolanischen Funktionären, darunter auch Staatspräsident Dos Santos. Der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli muss die Untersuchung zu Ende führen, damit der betrogenen angolanischen Bevölkerung Gerechtigkeit widerfährt.