Schuldenerlass beim G8-Gipfel

Zürich, 05.07.2005 - Erste Teil-Erfolge für die weltweite Millennium-Entwicklungsziele Kampagne oder Infusionen bevor der Patient stirbt?

Die Staatschefs der acht reichsten Industrieländer werden bei ihrem Gipfeltreffen vom 4.bis 6. Juli im schottischen Gleneagles den Vorschlag ihrer Finanzminister diskutieren, einigen armen, hochverschuldeten Ländern 40 Mrd. bis 50 Mrd US-Dollar für Schuldenstreichungen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen Ländern, die bereits im Rahmen der «Initiative für hochverschuldete arme Länder» (HIPC) ein mehrjähriges Wirtschaftsreformprogramms absolviert haben, die Schulden gegenüber der Weltbank, dem Internationalen Währungsfond (IWF) und der Afrikanischen Entwicklungsbank erlassen werden.
«Wir begrüssen den geplanten Erlass als wichtiges Signal, dass umfassender Schuldenerlass sowie höhere Entwickungshilfegelder für das Überleben von Millionen von Menschen in den ärmsten Länder unumgänglich sind», sagt Christine Eberlein von der Erklärung von Bern (EvB). Die EvB freut, dass mit dem Einbezug der Schulden an den IWF und die Weltbank eine langjährige Forderung erfüllt wird. Gleichzeitig warnt die EvB allerdings davor, den Erlass als generöse vollständige Entschuldung darzustellen. «Es ist völlig willkürlich, warum nur 18 Länder einbezogen werden sollen. Dadurch würden neun Länder leer ausgehen, die derzeit noch nach Fahrplan Reformprogramme und Wirtschaftsauflagen des IWF durchführen» kritisiert Christine Eberlein. Ausserdem haben die betreffenden Länder mitunter Schulden bei 20 anderen Regierungen und Banken. Während Schulden der afrikanischen Entwicklungsbank gestrichen werden, bleiben Schulden lateinamerikanischer und asiatischer Länder gegenüber ihrer regionalen Entwicklungsbanken bestehen. Afrika südlich der Sahara allein 230 Mrd. US-Dollar ausländische Schulden. Die gesamten Entwicklungsländer schulden dem Norden 2.4 Billionen US-Dollar. Von einem vollen Erlass kann also keine Rede sein.

Auch die Schweiz bezahlt den Schuldenerlass
Während die Schweiz in Schottland nicht mitreden kann, hat sie durch ihren Einsitz im Board des IWF durchaus Möglichkeiten bei den Einzelheiten des Schuldenerlasses mitzureden. Der IWF wird in Kürze über die technischen Details verhandeln. Ein Teil des Erlasses soll durch bestehende IWF-Ressourcen gedeckt werden. Zusätzlich werden noch Gelder von IWF-Mitgliedsländern benötigt. In diesem Zusammenhang bedauert die EvB, dass sich die im Frühjahr international diskutierte Idee nicht durchgesetzt hat, einen weiteren Teil der IWF-Goldreservern neu zu bewerten und zu verkaufen, um damit den Schuldenerlass zu finanzieren werden. So ist nun auch die Schweiz aufgefordert, sich mit mindestens 30 Mio US-Dollar pro Jahr zu beteiligen.


Angesichts des knappen Entwicklungshilfebudgets der Schweiz fordert die Erklärung von Bern, dass diese Gelder zusätzlich bereitgestellt werden. Die EvB appelliert an den Bundesrat, in einem Grundsatzentscheid diesem ausserbudgetären Beitrag zum Schuldnerlass zuzustimmen. Die entsprechenden Länder haben durch mehrjährige Anpassungsprogramme und Wirtschaftsreformen hinlänglich bewiesen, dass es gerechtfertigt ist, ihnen umfassenden Schuldenerlass zu gewähren.
Die EvB fordert, dass die Schweiz ihre ehemalige Vorreiterrolle in Entschuldungsfragen wieder einnimmt und sich dafür einsetzt, dass auch die neun Länder, die bereits grundsätzliche Reformen durchgeführt haben einbezogen werden. (Sie haben schon den sogenannten «decision point» für prinzipiellen Schuldenerlass erreicht). Ausserdem müssen gerechterweise auch Schulden der regionalen Entwicklungsbanken, wie der asiatischen und der latein-amerikanischen Entwicklungsbank einbezogen werden.