Schweizer Ausstieg aus dem Ilisu-Staudammprojekt rückt näher

Zürich, 24.06.2008 - Bei einem Treffen in Wien am 20. Juni waren sich Experten, Exportversicherungen und die Erklärung von Bern (EvB) erstmals einig, dass die Türkei besonders im Bereich der Umsiedlungen keinerlei Bereitschaft zeigt, den Auflagen der Kreditagenturen nachzukommen. Auf diesem Hintergrund ist ein Ausstieg der Schweiz immer dringlicher und wahrscheinlicher.

Im März 2007 entschied der Bundesrat, die am Bau des Ilisu-Staudamms in Ostanatolien beteiligten Schweizer Firmen mit einer Exportgarantie von 225 Millionen Franken zu unterstützen. Daran knüpften die Exportversicherungen der Schweiz, Deutschlands und Österreichs jedoch 150 Auflagen die gewährleisten sollen, dass die 55'000 betroffenen Menschen nach internationalen Standards umgesiedelt und Massnahmen für Umwelt- und Kulturgüterschutz getroffen werden. Vergangenen Freitag bekräftigten internationale Experten bei einem Treffen in Wien mit Fachleuten der Exportversicherungen und Kritikern, darunter die EvB, nun nochmals die Resultate ihrer Recherchen vor Ort: Weder im Umwelt- und Kulturgüterschutz, noch im besonders kritischen Bereich der Umsiedlung liegen akzeptable Planungen. Im Gegenteil: Im April 2007 erfolgte bereits die Räumung von zwei Dörfern, ohne dass die Betroffenen die versprochenen Abgeltungen erhalten haben.

Umsiedlungsexperte und Ex-Weltbankmitarbeiter Prof. Michael Cernea hält fest: „Die Weltbank hätte nie ein Projekt genehmigt, bei dem nicht mal die minimalsten Grundlagen für die Umsiedlung vorliegen.“ Er fordert den Aufbau einer neuen, übergeordneten Umsiedlungsbehörde, welche die Weltbankstandards umsetzt. „Das wäre zwar sinnvoll, würde aber Jahre dauern und vermutlich am politischen Willen der Türkei scheitern“, gibt Christine Eberlein von der EvB zu bedenken. Und sie fordert: „Deshalb darf in den nächsten vier Jahren nicht mit dem Bau begonnen werden.“

Vor Ort sind die Errichtung von Zufahrtsstrassen und Militärstationen zur Absicherung der Baustelle aber bereits in vollem Gange. Die betroffene Bevölkerung wird zunehmend unter Druck gesetzt, ihr Land vorzeitig und ohne die versprochenen Entschädigungen zu verlassen. Das bricht laut der Schweizerischen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nicht nur internationale Standards, sondern könnte auch Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben. „Die Schweizer Regierung muss jetzt eine klare Abmachung mit den türkischen Behörden treffen, dass alle Baumassnahmen gestoppt werden, bis die Auflagen umgesetzt werden und Rechtssicherheit geschaffen wird“, sagt Kaspar Haller von der GfbV.

Dazu scheint es bei den jüngsten Verhandlungen nicht gekommen zu sein. Vertreter Deutschlands, Österreichs und der Schweiz reisten vergangene Woche nach Ankara, um mit der Türkei zu klären, wie die Auflagen vor dem offiziellen Baubeginn doch noch erfüllt werden können. Sie liessen lediglich verlauten, das Projekt befinde sich „in einer kritischen Phase“ und betonten weiter klären zu wollen, wie die Exportversicherungen zur Verbesserung des Projekts beitragen können. Sollte dies bis zum offiziellen Baubeginn im Oktober negativ beurteilt werden, sei ein Ausstieg aber noch möglich.