Schweizer NGO begrüssen Durchbruch bei Biodiversitätskonvention in Nagoya

Nagoya/Zürich/Basel, 29.10.2010 - Mit der Verabschiedung des Abkommens gegen die Biopiraterie und der globalen Biodiversitätsziele bis 2020 hat die Biodiversitätskonferenz in Nagoya doch noch Erfolge gebracht. Trotz vorsichtig positiver Bilanz kritisieren die Erklärung von Bern, Pro Natura und der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz aber, dass die Biodiversitätsziele abgeschwächt wurden und dass im Abkommen gegen Biopiraterie weiter Lücken bestehen.

Das Abkommen gegen die Biopiraterie wurde in letzter Sekunde gerettet. Über Nacht erarbeitete das Gastgeberland Japan einen Entwurf, der in der Schlussrunde genehmigt wurde. Dieses Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung des Nutzens ist allerdings ein Kompromiss und kann die nötige Rechtssicherheit deshalb nur teilweise gewährleisten. Grösster Schwachpunkt sind die nur vage definierten Kontrollpunkte in den Nutzerländern. Es besteht die Gefahr, dass es aufgrund ungenügender Kontrollen auch in Zukunft etliche Regelverletzungen der Biodiversitätskonvention geben wird. Insgesamt ist das Resultat dennoch zu begrüssen: Die Pflicht der Nutzerländer, Biopiraterie zu bekämpfen, ist klar festgeschrieben während die Rechte indigener Gemeinschaften gestärkt wurden.

Auch bei den Biodiversitätszielen 2020 ist die blosse Tatsache, dass sich die 193 anwesenden Vertragsstaaten überhaupt auf ein Oberziel und 20 Teilziele einigen konnten, bereits als Erfolg zu werten. Die harten Auseinandersetzungen zwischen Entwicklungs- und Industrieländern haben allerdings zu Abschwächungen geführt. So sollen mindestens 17 Prozent der Landes- und 10 Prozent der Meeresfläche geschützt werden – nötig wären jedoch 25 respektive 20 Prozent. Zudem soll der Verlust an natürlichen Lebensräumen bis 2020 nicht gestoppt, sondern lediglich halbiert und nur «wo möglich» bis gegen Null reduziert werden.

Ebenfalls bis zuletzt hatten einzelne Staatengruppen über die wirtschaftliche Unterstützung der Biodiversitätsmassnahmen von Entwicklungs- und Schwellenländern gefeilscht: Der konkrete Finanzplan für die Massnahmen des Biodiversitätsplans 2011 – 2020 lässt zumindest bis zur nächsten Konferenz im Oktober 2012 in Indien auf sich warten. Für die Schweiz bedeutet das Resultat, dass die hängige Biodiversitätsstrategie dringend abgeschlossen werden muss. Die neuen Vorgaben und Erkenntnisse von Nagoya, etwa dass die Strategie einen Plan zur Sicherstellung der nötigen Ressourcen beinhalten muss, können jetzt noch aufgenommen werden. Zudem muss die Schweiz das Nagoya-Protokoll so schnell als möglich ratifizieren und griffige Massnahmen gegen die Biopiraterie ergreifen.