WTO: Kein Wille zu einer Entwicklungsrunde

Zürich, 26.07.2004 - Die an der WTO-Ministerkonferenz in Cancùn abgebrochenen Verhandlungen sollen wieder in Gang kommen. Vom 27.-29. Juli 2004 muss der Generalrat (alle WTO-Mitglieder) der WTO über das vom Präsidenten des Generalrats vorgelegte «Doha Arbeitsprogramm» entscheiden. Dieser Vorschlag löst das angekündigte Versprechen nach einer Entwicklungsrunde nicht ein. Die Erklärung von Bern fordert die Schweizer Handelsdelegierten auf, nebst der Schweizer Landwirtschaft auch die Anliegen der Entwicklungsländer ernst zu nehmen.

Der bereits am 16. Juli vorgelegte Vorschlag des Generalrats-Präsidenten weist folgende gravierende Mängel auf, die eine gerechte Entwicklungsrunde verhindern:

  • Auf das zentrale Anliegen nettoagrarimportierender Entwicklungsländer, spezielle Produkte von weiteren Zollreduktionen ausnehmen und einen Schutzmechanismus gegen billige Landwirtschaftsimporte errichten zu können, wird nur am Rande eingegangen.
  • Die von westafrikanischen Ländern eingebrachte dringende Forderung, die für sie ruinösen Baumwollsubventionen (insbesondere der USA) prioritär zu behandeln und schnell abzubauen, soll lediglich in die langwierigen allgemeinen Landwirtschaftsverhandlungen integriert werden.
  • Den Entwicklungsländern wird von den Industrieländern ein substantieller Zollabbau bei Industriegütern vorgeschrieben, obwohl die Entwicklungsländer immer wieder betonen, dass Zölle für sie sowohl Schutz als auch wichtige Einnahmen bedeuten. Es ist inakzeptabel, dass der in Cancùn von Entwicklungsländern zu diesem Thema verworfene Text nun wieder in unveränderter Form vorgelegt wird.
  • Trotz Widerstand der Entwicklungsländer soll ein neuer Bereich «Handelserleichterungen» verhandelt werden. Unterstützung bei der Umsetzung sowie die Übernahme der Kosten durch die Industrieländer werden nicht verbindlich zugesagt.
  • Dafür wird auf das Anliegen von Entwicklungsländern, Ungleichheiten bei bereits bestehenden WTO-Abkommen zu beseitigen oder dringend notwendige Klärungen vorzunehmen, kaum mehr eingegangen. Dazu gehören unter vielen anderen Punkte die Klärung des Verhältnisses zwischen dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (kurz TRIPs genannt) und der Biodiversitätskonvention sowie dem Schutz des traditionellen Wissens. Die Gefahr besteht, dass diese sogennanten Implementierungsanliegen gänzlich unter den Tisch fallen.

Die Erklärung von Bern fordert die verantwortlichen Schweizer Handelsdelegierten auf, nebst der Schweizer Landwirtschaft auch die Anliegen der Entwicklungsländer ernst zu nehmen und sich für eine wahrhafte Entwicklungsrunde einzusetzen. Erst dann kann die WTO eine multilaterale Organisation genannt werden, die auch den ärmeren Ländern gerecht wird.