Die Mubarak-Gelder müssen blockiert bleiben!

In einem offenen Brief fordern internationale Anti-Korruptions-NGOs - darunter Organisationen aus der Schweiz und Ägypten - vom Bundesrat, die nach dem arabischen Frühling in der Schweiz eingefrorenen Gelder nicht freizugeben.

Am 11. Februar 2011, wenige Stunden nach dem Fall des Mubarak-Regimes, hat der Bundesrat die Blockierung von Geldern des früheren ägyptischen Präsidenten und von Personen aus seinem Umfeld angeordnet. Nach dem arabischen Frühling belief sich die Summe der blockierten ägyptischen Gelder auf 700 Millionen Franken. Aber trotz der hohen Erwartungen der ägyptischen Bevölkerung bezüglich einer Rückerstattung könnten diese Gelder den früheren Verbündeten des Regimes zurückbezahlt werden. Im Dezember 2016 hatte der Bundesrat bereits rund 180 Millionen Franken freigegeben – ein enttäuschendes Ergebnis, welches Public Eye mit der ägyptischen Partnerorganisation EIPR im Report „Failed recovery“ analysiert hat. Im September hat die Bundesanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie die Rechtshilfeverfahren mit Ägypten ergebnislos eingestellt hat. Die Zusammenarbeit mit den ägyptischen Justizbehörden hat versagt.

Der Fall macht die Grenzen der Schweizer Gesetze im Umgang mit Potentatengeldern deutlich: Auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, auf den die Schweiz setzt, konnte nicht bewiesen werden, dass die Gelder unrechtmässig erworben worden sind. Deshalb konnten diese nicht beschlagnahmt werden. Unter diesen Umständen ist es wahrscheinlich, dass der Bundesrat in Kürze entscheiden wird, die letzten rund 430 blockierten Millionen freizustellen. Ein grosser Teil davon liegt auf Konten der Söhne Mubaraks.

Die Verordnung zur Blockierung der Gelder des Mubarak-Clans läuft am 10. Februar 2018 aus. In einem offenen Brief fordern Public Eye und ihre Partner vom Bundesrat, die ägyptischen Gelder weiterhin blockiert zu halten und alternative Wege für eine Rückerstattung zu suchen – denn die Rückführungsbemühungen haben nicht versagt, weil die Gelder sich als rechtmässig erworben herausgestellt hätten, sondern weil das Rechtshilfeverfahren mit Ägypten nicht funktioniert hat.

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