Die Suche nach neuen Heilmitteln in den Tropen

Fairer Austausch oder Biopiraterie? Die genetischen Ressourcen dieser Welt sind ungleich verteilt, denn ein wichtiger Teil der biologischen Vielfalt befindet sich in den Ländern des Südens. Schon seit Jahrhunderten bedienen sich deshalb Wissenschaft und Industrie des Nordens der pflanzlichen Wirkstoffe aus dem Regenwald – ohne jedoch um Erlaubnis zu bitten oder dafür zu bezahlen.

 Die Biodiversitätskonvention

Der Biopiraterie soll mit der Biodiversitätskonvention, welche 1992 in Rio ausgehandelt wurde, endlich ein Ende gesetzt werden. Die Biodiversitäts-Konvention übergibt die Kontrolle der genetischen Ressourcen den einzelnen Staaten und schreibt eine faire und ausgewogene Teilung des Nutzens der biologischen Ressourcen vor. Das heisst, dass auch die Ursprungsländer – und nicht nur die Unternehmen, die das Material kommerziell verwerten – vom Reichtum der Natur profitieren sollen. Leider ist die Umsetzung bis heute kaum fortgeschritten. Die Erklärung von Bern setzt sich dafür ein, dass fehlbare Universitäten oder Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Beispiel Ayahuasca

"Ayahuasca" bedeutet in der Quechua-Sprache "Rebe der Seele" und ist ein halluzinogenes Getränk. Die Banisteriopsis caapi, Hauptbestandteil von Ayahuasca, ist in den Augen vieler Indigener eine Götterpflanze, denn in ihrem Gewebe ist eine Substanz enthalten, die übernatürliche Kräfte verleiht.

Ayahuasca wird seit Jahrhunderten konsumiert. Dennoch reichte im November 1984 Loren Miller aus Palo Alto einen Antrag auf die Erteilung eines Patentes für die Pflanze Banisteriopsis "Da Vine" ein. Im Juni 1986 wurde dem Antrag stattgegeben und das US-Patent Plant 5,751 erteilt. Miller hatte die "Da Vine" mit Hilfe eines Ablegers gezüchtet. Als Unterscheidungsmerkmal gegenüber der Banisteriopsis caapi-Liane nannte er unter anderem die Farbe der Blüten und die unterschiedliche Grösse und Form der Blätter.

Die "neue" Pflanze, so Miller in seinem Antrag, werde auf ihre medizinische Bedeutung für die Krebsbehandlung und für die Psychotherapie untersucht und habe sich unter anderem bei der Behandlung von Angina pectoris als nützlich erwiesen.

In die Schlagzeilen geriet das umstrittene Patent aber erst zehn Jahre nach seiner Erteilung: 1996 brachte die Organisation COICA, ein Dachverband indigener Gruppierungen im Amazonasgebiet, das skandalöse Patent an die Öffentlichkeit. Es kam zu zahlreichen Protesten, und 1999 wurde beim US-Patentamt (PTO) schliesslich eine Nachuntersuchung verlangt. Am 3. November 1999 annullierte das Amt schliesslich das umstrittene Patent.

Die PTO begründete die Annullierung des Patentes mit der Tatsache, dass Publikationen, die Banisteriopsis caapi beschreiben, bereits vor der Patenteinreichung "bekannt und zugänglich" gewesen seien. Trotz des positiven PTO-Entscheides bleibt die Kritik am System. Die Patentämter haben sich noch nicht mit den Mängeln ihrer Politik befasst, die es ermöglichen, dass solche Pflanzen überhaupt von jemandem patentiert werden können.

Die Forderungen der Erklärung von Bern

Um Biopiraterie, die unrechtmässige Aneignung genetischer Ressourcen und traditionellem Wissens zu verhindern, fordert die Erklärung von Bern:

  • Keine Patente auf Leben!
    Ihm Rahmen der WTO, sowie auf europäischer und nationaler Ebene soll es keine Möglichkeit geben, Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, sowie Teile davon, zu patentieren.
  • Angabe der Herkunft des Materials bei Patentanmeldungen
    Es gilt die Verwendung von traditionellem Wissen und/oder genetischen Ressourcen ohne Zustimmung des Geberlandes und der lokalen bzw. indigenen Bevölkerung zu verhindern. Deshalb muss im internationalen und nationalen Patentrecht festgeschrieben werden, dass ohne die Vorweisung eines Zugang-Vertrages mit dem betreffenden Staat, resp. der betroffenen Bevölkerung, die vor dem Entscheid alle relevanten Informationen erhalten hat, kein Patent erteilt werden kann.
  • Konkrete Umsetzung der Biodiversitätskonvention

Im Rahmen der Biodiversitätskonvention soll ein Protokoll erstellt werden, welches den Zugang und die Aufteilung des Nutzens genetischer Ressourcen verbindlich definiert (Mindestanforderungen für Verträge zwischen Geberländern und Bioprospektoren). Dabei ist insbesondere der Einbezug der lokalen und indigenen Bevölkerung gebührend zu berücksichtigen. Um die Einhaltung der Konvention zu kontrollieren, müssen die entscheidenden Punkte der Verträge der Öffentlichkeit zugänglich sein.