Einspruch gegen Monsantos Soja-Patent zurückgewiesen

Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute den Einspruch von „Keine Patente auf Saatgut!“ gegen das Patent EP 2134870 der US-Firma Monsanto zurückgewiesen. Im Patent beansprucht Monsanto die Verwendung von Hunderten Gen-Sequenzen, die in natürlichen Varianten von Sojabohnen und ähnlicher Arten vorkommen und für die konventionelle Zucht verwendet werden sollten. „Keine Patente auf Saatgut!“ will jetzt Beschwerde einlegen, weil laut Europäischer Patentgesetze keine Patente auf konventionelle Züchtung erteilt werden dürfen.

Das Patent EP 2134870 wurde im Februar 2014 vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt. Es erstreckt sich auf die Auswahl von Pflanzen, die an unterschiedliche Klimazonen angepasst sind. Nach dem Wortlaut des Patents wurden die Erbanlagen von mehr als 250 Pflanzen „exotischer“ Arten für ihre Anpassung an unterschiedliche Klimabedingungen und die Reifedauer ihrer Bohnen untersucht. Betroffen sind etwa 20 wilde und kultivierte Arten, die mit der Sojabohne verwandt sind und in Asien und Australien vorkommen. Monsanto beansprucht die Verwendung von Hunderten Gen-Sequenzen, die die natürliche genetische Vielfalt der untersuchten Pflanzen widerspiegeln und zur Auswahl weiterer, geeigneter Pflanzen für die Zucht dienen sollen. Mit dem Patent wird versucht, die Nutzung der natürlichen Vielfalt zu monopolisieren: Nur wenn Saatgut für die Zucht frei verfügbar bleibt, lassen sich Hunger und die Folgen des Klimawandels effektiv bekämpfen.

Der Einspruch basierte unter anderem auf Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das die Patentierung von Verfahren zur Kreuzung oder Selektion von Pflanzen zum Zwecke der konventionellen Züchtung verbietet. Im Juni 2017 hatte der Verwaltungsrat des EPA, dem die 38 Mitgliedsländer angehören, einen Beschluss gefasst, um diese Verbote zu verschärfen.

Das EPA hat den Einspruch nun mit der Begründung zurückgewiesen, dass es zwar verboten sei, Patente auf konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren zu erteilen. Es sei aber erlaubt, Patente auf die Auswahl von Pflanzen und Tieren für die Zucht zu erteilen. „Keine Patente auf Saatgut!“ weist dagegen darauf hin, dass die Auswahl von Pflanzen und Tieren untrennbar mit deren Zucht verbunden ist und deswegen die Auslegung des geltenden Rechts durch das EPA nicht hingenommen werden könne.

Der Entscheid zeigt, dass es derzeit keine ausreichende Rechtssicherheit gibt und das EPA auch in Zukunft Patente auf konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren erteilen kann. Die Lücken in den Gesetzen müssen jetzt geschlossen werden, um zu verhindern, dass Tier- und Pflanzenzucht nur noch von großen Konzernen betrieben werden kann.

Die Koalition wird gegen den Entscheid des EPA Rekurs einlegen. Sie wird sich auch künftig für ein Verbot gegen Patente auf konventionelle Züchtungserfahren und Pflanzen einsetzen. Im nächsten Jahr stehen beim EPA weitere wichtige Entscheide zur deren Patentierbarkeit an, darunter zu Tomaten- und Peperoni-Patenten von Syngenta.

Mehr Infos zum Patent EP 2134870 (Englisch)

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