EvB lanciert die Kampagne «Banken und Menschenrechte»

Zwangsarbeit in Usbekistan, Vertreibungen in Papua-Neuguinea, Giftmüll in der Elfenbeinküste: Credit Suisse und UBS gleichen in Ihrem Umgang mit den Menschenrechten einem Flugzeug im Blindflug – mit grosser Absturzgefahr und keinem erkennbaren Ziel. Die Erklärung von Bern (EvB) fordert deshalb, dass die beiden Schweizer Grossbanken endlich verbindliche Menschenrechtsstandards entwickeln und diese auch veröffentlichen.

Die EvB hat die finanziellen Verbindungen der Credit Suisse und der UBS zu Unternehmen untersucht, die in Kontroversen um gravierende Menschenrechtsverletzungen verstrickt sind. Betroffen sind unter anderem das Recht auf Leben, das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Nahrung. Die CS ist beispielsweise bei der Finanzierung des Baumwollexports in Usbekistan aktiv. Die Baumwollproduktion in diesem zentralasiatischen Land beruht jedoch auf einem staatlich organisierten System von Zwangs- und Kinderarbeit. Die UBS wiederum finanziert die Betreibergesellschaft einer Goldmine in Papua Neuguinea, in deren Umfeld Menschen gewaltsam vertrieben wurden. Diese und 17 weitere Fallbeispiele dokumentiert die EvB auf der im Mai 2010 lancierten Webseite www.bankenundmenschenrechte.ch.

Die Forderung nach Menschenrechtspflichten für Konzerne hat durch die Arbeit des UNO-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, Professor John Ruggie, in den letzten Jahren neue Nahrung erhalten. Ruggie hat festgestellt, dass die meisten Unternehmen keine Verfahren haben, die belegen, dass sie sich ernsthaft um die Einhaltung der Menschenrechte bemühen. Genau solche Verfahren der Überprüfung („Due Diligence“) braucht es laut Ruggie aber, damit Firmen ihrer spezifischen Verantwortung für die Einhaltung der universellen Menschenrechte nachkommen.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordert die EvB von der Credit Suisse und der UBS. Konkret sollen die beiden Banken eine umfassende und verbindliche Menschenrechtsrichtlinie („Policy“) entwickeln. Dazu gehört die vorgängige gründliche Überprüfung der Auswirkungen aller Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte. Deren Einhaltung müssen in den firmeninternen Standards und Abläufen verankert werden. Zudem sollen sie ihre diesbezüglichen Grundsätze und Richtlinien – wie andere global tätige Banken auch – öffentlich zugänglich machen. Denn die Zeit der Geheimniskrämerei ist auch in diesem Bereich endgültig vorbei.