Juristisches Gutachten zur Patentierbarkeit konventioneller Züchtungen

Die grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) prüft zurzeit, ob Pflanzen aus traditioneller Züchtung grundsätzlich patentiert werden können. Ein neues juristisches Gutachten kommt klar zum Schluss, das Pflanzen aus konventioneller Zucht nicht patentierbar sind.

2010 fällte die grosse Beschwerdekammer in einem ersten Schritt den Entscheid, dass konventionelle Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren gemäss europäischem Patentübereinkommen nicht patentierbar sind. Patente auf die daraus resultierenden Erzeugnisse – also auf die Pflanzen und Tiere selbst – werden jedoch immer noch erteilt. Diese Praxis des Patentamts ist fragwürdig, denn sie macht das Verbot der Verfahrenspatente überflüssig.

Bis Ende November 2013 hatten Dritte (wie zum Beispiel interessierte Organisationen, Firmen oder Einzelpersonen) nun bereits zum zweiten Mal die Möglichkeit, dem EPA Stellungnahmen zu Rechtsfragen dieses Falles einzusenden. Die Erklärung von Bern und die NGO-Koalition No-Patents-on-Seeds liessen dazu von Prof. Dr. Fritz Dolder (Universität Basel) ein juristisches Gutachten erstellen, welches klar zum Schluss kommt, das Pflanzen aus konventioneller Zucht nicht patentierbar sein sollen.

Züchterinnen, LandwirtInnen, verschiedene Nichtregierungsorganisationen, aber auch die deutsche Bundesregierung fordern seit Jahren, derartige Patente zu stoppen. Die alleinigen Befürworter sind die Konzerne, welche Profit aus solchen Patenten schlagen.

Ein definitives Urteil wird frühestens im 2. Halbjahr 2014 erwartet.