Keine Schweizer Finanzierung von Streumunition

Die Erklärung von Bern äusserte sich im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens zur Finanzierung von Streumunition.

Angesichts der Bedeutung des Finanzsektors in der Schweiz reicht es nicht aus, wenn im Gesetz lediglich ein allgemeines Verbot der Unterstützung festgehalten wird, ohne dass die Finanzierung als Unterstützung explizit Erwähnung findet. Belgien und Luxemburg haben bereits Gesetze, die die Finanzierung von Streumunition verbieten.

Die Erklärung von Bern schlägt vor, die wissentliche Finanzierung von Produktion und Verbreitung von Streumunition zu verbieten.