Menschenrechte: Verträglichkeitsprüfung für Handelsabkommen

Mit frühzeitigen Wirkungsanalysen muss die Schweiz sicherstellen, dass bilaterale Freihandelsabkommen nicht gegen die internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte verstossen.

Freihandelsabkommen können sich negativ auf die Menschenrechte auswirken. Daher braucht es menschenrechtliche Wirkungsanalysen, bevor neue Abkommen abgeschlossen werden. Deren Ergebnisse sollen Verhandlungsdelegationen als Entscheidungsgrundlage bei der Ausgestaltung von menschenrechtskonformen Handelsabkommen dienen. Die Forderung nach solchen Analysen wird nicht nur von verschiedenen NGOs erhoben, sondern wird zunehmend auch in UNO-Gremien und akademischen Kreisen laut.

Auch die Erklärung von Bern ermutigte im Rahmen des 2010 geplanten Freihandelsabkommen mit Vietnam das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), vor der Aufnahme von Verhandlungen eine menschenrechtliche Wirkungsanalyse durchzuführen. Dem SECO fehlte Mitte Juni 2010 noch der Mut dazu. Die EvB organisierte zusammen mit weiteren Organisationen am 23. und 24. Juni 2010 ein internationales ExpertInnenseminar in Genf. Im Seminar wurden die methodischen Grundlagen des zukunftsträchtigen Menschenrechtsinstruments gestärkt.

Internationales ExpertInnentreffen unter UN-Schirmherrschaft

Das Seminar stand unter der Schirmherrschaft des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung, Prof. Olivier de Schutter, der sich verschiedentlich für solche Wirkungsanalysen im Kontext von Handelsabkommen eingesetzt hat. Mitorganisatoren waren das South Centre, die Heinrich Böll Stiftung, 3D, Canadian Council for International Cooperation, Misereor, Brot für die Welt und FIAN.

35 Experten und Expertinnen aus Nord und Süd tauschten sich während zwei Tagen aus und entwickelten in verschiedenen Arbeitsgruppen Lösungsansätze, um einen stärkeren Einbezug von Menschenrechten in Freihandelsabkommen sicherzustellen. Die Ergebnisse des Seminars wurden anschliessend in einem ausführlichen Bericht publiziert.