Nach Bundesrat verwässert auch der Ständerat das Nagoya-Protokoll weiter

Bereits im April 2013 stellte die EvB in der Vorlage des Bunderates zur Implementierung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz erhebliche Mängel fest. Der Ständerat hat nun am 3. Dezember die Gesetzesvorlage noch weiter verwässert. Wird die Vorlage im Nationalrat nicht verbessert, kann Biopiraterie in der Schweiz auch in Zukunft nicht wirksam bekämpft werden.

Wollte der Bundesrat in seinem Vorschlag die NutzerInnen noch dazu verpflichten, die Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen ausgewogen und gerecht zu teilen, hat das das bürgerliche Lager dieses Grundprinzip des Nagoya-Protokolls nun aus der Vorlage gekippt. Gemäss Ständerat genügt nun das Vorliegen eines Vertrages zur Aufteilung der Vorteile, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass man sich auch dann noch korrekt verhält, wenn gar kein gültiger Vertrag vorliegt oder es zu einem Vertragsbruch kommt und die Vorteile nicht geteilt werden.

Das grösste Manko der bundesrätlichen Vorlage, dass sich der Geltungsbereich des Gesetzes auf genetische Ressourcen beschränkt, die nach Inkrafttreten der genannten Bestimmungen im Herkunftsland erworben wurde, konnte im Ständerat nicht korrigiert werden. Diese bedeutet eine starke Aushöhlung des Protokolls, da die überwiegende Zahl der NutzerInnen genetischer Ressourcen ihre Ausgangsmaterialien von Kollektionen und Genbanken ausserhalb der Geberländer beziehen. Da alle heutigen Bestände dieser Sammlungen selbst für zukünftige Nutzungen gemäss Ständerat vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sind, würde nur ein Bruchteil des Nutzens mit den Geberländern geteilt. Eine starke Minderheit hat sich dafür eingesetzt, dass alle zukünftigen Nutzungen unter die Sorgfaltspflicht fallen – leider erfolglos.

Immerhin wurde das Begehren der Pharmaindustrie abgelehnt, das Protokoll noch weiter auszuhöhlen. Gemäss Mehrheit der vorberatenden Kommission sollten alle Pathogene und Schädlinge, die eine Bedrohung der Biodiversität und des Menschen darstellen, vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Dies wäre ein klassisches Eigentor gewesen, da genau bei solchen Ressourcen ein schneller und reibungsloser Zugang für die Forschung unentbehrlich ist. Durch einen Ausschluss dieser Ressourcen in der Schweizer Gesetzgebung, würden die Herkunftsländer den Zugang für die Schweizer Forschung mit Sicherheit erschweren.

Eine Koalition von liberalen, sozialdemokratischen und linken Kräften konnte dieses Fiasko knapp – mit 21 zu 19 Stimmen verhindern. Immerhin hat dieser Antrag zum amüsantesten Beitrag in der Debatte geführt, als BdP-Ständerat Werner Luginbühl seinen RatskollegInnen erklärte, dass man unter der Bezeichnung «Pathogene» Objekte verstehen kann, welche spezifische «Orgasmen» krank machen. Insbesondere die extreme Rechte wollte die Ratifizierung des Protokolls insgesamt ablehnen. Diese Position war aber im Ständerat chancenlos. Der Nationalrat wird das Geschäft aller Voraussicht nach in der kommenden Frühlingssession beraten. Wir hoffen, dass die noch bestehenden Mängel dann ausgemerzt werden können.