Stellungnahme der EvB zum WTO-Kompromiss

Stellungnahme der EvB zum WTO-Kompromiss vom 30.8.2003 über den Medikamentenzugang in Entwicklungsländern

Die Erklärung von Bern erachtet den Kompromiss, der in der WTO in der Frage der Pharmapatente und des Zugangs zu Medikamenten am 30.8.2003 erzielt wurde, als nachteilig für die Entwicklungsländer. Statt den Zugang aller Menschen in den Entwicklungsländern zu preiswerten Medikamenten durch eine einfache und leicht umsetzbare Lösung zu erleichtern, haben die Unterhändler der Industrieländer (darunter der Schweiz) erfolgreich einen vorübergehenden Kompromiss durchgesetzt, der kompliziert und voller schwerfälliger Zusatzbedingungen ist. Die nun gefundene „Lösung“ wird sich als unpraktikabel erweisen und somit für die Bevölkerung der südlichen Länder, die dringend auf einen besseren Zugang zu Medikamenten angewiesen sind, nicht von Nutzen sein.

Vor zwei Jahren hatten die WTO-Minister in Doha eine Erklärung zum TRIPS-Abkommen und der öffentlichen Gesundheit verabschiedet. Diese verlangt, dass eine Lösung gefunden werden müsse für jene Länder ohne oder mit ungenügender eigener Pharmaindustrie, damit diese die Möglichkeit hätten, mittels Zwangslizenzen Generika aus Drittländern zu importieren. Der Kompromiss vom 30.8.2003 setzt die Ungleichbehandlung der WTO-Mitglieder aber fort, denn die Entwicklungsländer ohne eigene Pharmaindustrie werden die Zwangslizenzen zum Import von Generika bloss unter gewissen Voraussetzungen anwenden können. Der faule Kompromiss vom 30.8.2003 zeigt, wie gross der Einfluss der amerikanischen, europäischen (inkl. schweizerischen) und japanischen Pharmakonzerne auf die Regierungen der Industrieländer ist.