Wie sich UPOV und WIPO auf Bauernrechte auswirken

Die Rechte von Bäuerinnen und Bauern sind ein elementarer Bestandteil des Internationalen FAO-Saatgutvertrags (Artikel 9). Voraussetzung für das Erreichen der Ziele des Saatgutvertrags ist ihre vollständige Umsetzung. Es gibt jedoch Grund zur Sorge, dass die Aktivitäten von UPOV und WIPO die Rechte von Bäuerinnen und Bauern nicht befördern, ja, dass sie sie möglicherweise sogar untergraben, und damit die Umsetzung des Saatgutvertrags verhindern.

2013 fand in Oman die fünfte Sitzung des Lenkungsorgans des Saatgutvertrags statt. Eine dort verabschiedete Resolution 8/2013 fordert den Sekretär des Saatgutvertrags dazu auf, «UPOV und WIPO dazu einzuladen, gemeinsam mögliche Wechselbeziehungen ihrer internationalen Instrumente zu identifizieren.»

Demnach sollte im Nachgang zu dieser Resolution geprüft werden, in welcher Weise UPOV und WIPO die Implementierung des Saatgutvertrags befördern bzw. verhindern, speziell im Hinblick auf die Bäuerinnen- und Bauernrechte. Die Erklärung von Bern (EvB) und das Third World Network haben in einer eigenen Analyse einige Schlüsselfragen identifiziert, die noch  geklärt werden sollten.

Die nächste Sitzung des Lenkungsorgans des FAO-Saatgutvertrags findet vom 5-9.10.2015 in Rom statt.