Finanzgeschäfte in der Schmuddel-Ecke
14. Juli 2011
Seit April 2010 dokumentiert die Erklärung von Bern (EvB) auf der Website www.bankenundmenschenrechte.ch kontroverse Finanzierungen der Credit Suisse und der UBS und analysiert den Umgang der Grossbanken mit Menschenrechten. Heute hat die EvB mit einer neuen Hintergrundrecherche über die finanziellen Verflechtungen und einem Update des Positionspapiers von 2010 die Website komplett aktualisiert.
Im Juni 2011 nahm der Menschenrechtsrat die „Guiding Principles on Business and Human Rights“ an. Gemäss dieser Richtlinien sind Unternehmen in Zukunft nicht nur für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, wenn diese direkt aus der Geschäftstätigkeit der Unternehmen resultieren, sondern auch, wenn die Unternehmen über ihre Produkte und Dienstleistungen indirekt Menschenrechte verletzen. Darunter fällt eindeutig auch die Finanzierungstätigkeit der Banken, sei es direkt durch Kreditvergabe oder indirekt durch die Unterstützung bei der Platzierung von Aktien und Anleihen.
Der UNO-Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, fordert mit den Guiding Principles ausdrücklich, dass auch der Finanzsektor Verantwortung für durch ihn mitverursachte Menschenrechtsverletzungen übernimmt.
Die Wahrnehmung dieser sog. „Responsibility to Respect Human Rights“ erfordert von den Banken Menschenrechtsrichtlinien, Prozesse für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen und Transparenz. Trotz gewisser Fortschritte bei der Credit Suisse sind sowohl Prozesse als auch Transparenz der beiden Schweizer Grossbanken mangelhaft und erfüllen die Leitprinzipien des UNO-Sonderbeauftragten nicht.
„Dass die Credit Suisse und die UBS die Skandalfirma Vedanta finanzieren, schockiert. Entscheidend beim Thema Banken und Menschenrechte ist nämlich nicht, wie Prozesse auf dem Papier daherkommen, sondern dass diese im Alltag umgesetzt werden und die Banken bei Ihrem Kerngeschäft nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen“, sagt Andreas Missbach, Finanzexperte der Erklärung von Bern.
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