«Wirtschaftlich Berechtigte»: Auch Medien und NGOs müssen Zugriff aufs neue Transparenzregister bekommen

Auf internationalen Druck will der Bundesrat endlich zentrale Lücken im Schweizer Geldwäschereidispositiv schliessen. So soll ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen eingerichtet und das Anti-Geldwäschereigesetz auf Beratungstätigkeiten ausgeweitet werden. Wie Public Eye in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, braucht es bei der grundsätzlich begrüssenswerten Gesetzesvorlage aber substanzielle Nachbesserungen.

Mit dem «Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen» (TJPG) will die Schweiz erstmals ein nationales Register für die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen einführen. Besonders wichtig ist dies bei Offshore-Konstrukten und Briefkastenfirmen. Damit folgt sie zumindest teilweise der internationalen Financial Action Task Force (FATF). Transparenz ist ein effektives Mittel zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität wie Geldwäscherei oder Korruption. Deshalb begrüsst Public Eye die Schaffung eines Registers, fordert in ihrer Antwort auf die heute zu Ende gehende Vernehmlassung zum TJPG jedoch, dass – wie bereits in vielen Ländern der EU – auch Medienschaffende, NGOs und andere «Inhaber eines berechtigten Interesses» Zugriff darauf erhalten. Schliesslich haben sie in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, welch wichtige Rolle sie bei der Aufdeckung solcher Delikte spielen. Zudem muss das neue Register auch die für Geldwäscherei besonders attraktiven Trusts erfassen. 

Das TJPG führt auch Sorgfalts- und Meldepflichten für Berater*innen ein. Unter diese neue Berufsgruppe im Geldwäschereigesetz fallen die in der Schweiz besonders zahlreich vertretenen Personen, welche für ihre Kund*innen zum Beispiel Gesellschaftsgründungen oder Immobiliengeschäfte ausführen. Dies betrifft auch Rechtsanwält*innen. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf will sie weitgehend von der Meldung von Geldwäschereiverdachtsfällen ausnehmen, auch bei Tätigkeiten, die normalerweise Nicht-Anwält*innen ausüben. Hier braucht es dringend Nachbesserung. Das Anwaltsgeheimnis ist wichtig, darf aber nicht unbegrenzt gelten. Zudem fordert Public Eye eine Bestrafung bei Verletzungen dieser neuen Pflichten. 

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