Mangelnde Durchsetzung in Produktionsländern

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In den Produktionsländern liegt die Ursache für kontinuierliche Menschenrechtsverletzungen weniger in der tatsächlichen Rechtsgrundlage als vielmehr in einer mangelnden Umsetzung. Dies liegt vor allem am fehlenden politischen Willen und an der Macht der Unternehmen, die ihre Interessen durchsetzen. Was gewisse, spezifische Schutzmassnahmen betrifft gibt es jedoch auch rechtlich einige Lücken. Dies gilt z.B. für Mindestlöhne, die nicht annähernd existenzsichernd sind. Allerdings gibt die UN-Erklärung von 2018 über die Rechte von Bäuerinnen und Bauern - die dieses Recht ausdrücklich gewährt - Grund zur Hoffnung.

In den meisten Produktionsländern ist der Rechtsrahmen weitgehend im Einklang mit internationalen Menschenrechtsgesetzen. Dass Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen im Anbau von Agrarohstoffen dennoch so häufig vorkommen liegt an der mangelnden Durchsetzung der bestehenden Gesetze. Dies gilt nicht nur für spezifische Arbeitsrechte, sondern auch für Grundrechte wie den Zugang zu Bildung oder den Schutz der ländlichen und/oder indigenen Bevölkerung. Grösstenteils liegt dies am schwachen politischen Willen und der Macht der Unternehmen, ihre Interessen durchzusetzen. Die Saisonalität zahlreicher landwirtschaftlicher Tätigkeiten sowie die oft abgelegenen und weit verstreuten Produktionsstandorte können eine wirksame Durchsetzung zusätzlich erschweren.

Rechtliche Lücken bei Schutzmassnahmen

In einigen Fällen bestehen jedoch Rechtslücken und in gewissen Ländern sind die derzeitigen Gesetze, soweit vorhanden, zunehmend von Regierungen und den Interessenvertretern der Agro Food Industrie bedroht, vor allem in Brasilien, dem weltweit wichtigsten Exporteur von Agrarrohstoffen.

Am offensichtlichsten ist der Mangel an Schutzmassnahmen bei Mindestlohngesetzen für Arbeitnehmende. Sofern Mindestlöhne existieren, sind sie in der Regel weit von existenzsichernden Löhnen entfernt, und viele Arbeitnehmende haben Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, obwohl sie voll erwerbstätig sind. Für Kleinbäuerinnen und -bauern ist die Situation noch desolater. Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist seit langem in internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankert (siehe z.B. UDHR-Artikel 23; ICESCR-Artikel 7 und 11), und doch gibt es viel zu wenig Schutz für Kleinbauern, die versuchen, mit dem Verkauf ihrer Produkte ein Auskommen zu erwirtschaften.

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Rechte von Kleinbäuerinnen und -bauern

Es gibt jedoch Grund zur Hoffnung. Im Dezember 2018 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die «Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten» (UNDROP). Die Erklärung basiert auf verbindlichen internationalen Menschenrechtsinstrumenten und nennt ausdrücklich das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und eine angemessene Entlöhnung, und klärt detaillierte Ansprüche in Bezug auf die Rechte auf Saatgut, Land und Biodiversität.

Eine Analyse der Genfer Akademie für internationales Völkerrecht und Menschenrechte (Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights) betont die Bedeutung dieses neuen Dokuments deutlich. «Die Umsetzung der UNDROP stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, die Machtverhältnisse in ländlichen Gebieten wieder ins Gleichgewicht zu bringen und zu gewährleisten, dass die Staaten die Rechte von Bauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, respektieren, schützen und erfüllen, die allzu oft im Rahmen internationaler, regionaler und nationaler Gesetze und Politiken an den Rand gedrängt wurden.» Die UNDROP ist somit ein wichtiges Instrument zur Herstellung ausgewogenerer Machtverhältnisse und zur Gewährleistung der Achtung der Rechte von Bauern und Arbeitnehmenden. Die Erklärung gilt nicht nur für die Produktionsländer, sondern auch für Sitzstaaten der Händler, wie z.B. der Schweiz (die bei der UNO-Generalversammlung 2018 für die Erklärung gestimmt hat).