EU-Konzern­verant­wor­tungs­gesetz: Die EU macht vorwärts

Ende Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz präsentiert.

Das vorgeschlagene Gesetz soll für EU-Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro weltweit sowie für Konzerne ab 250 Mitarbeitenden in Risikosektoren gelten. Zu den Risikosektoren gehören nach Definition der EU-Kommission all jene, für welche die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) branchenspezifische Leitfäden für eine Sorgfaltsprüfung, die sogenannte Due Diligence, vorsieht – also etwa der Rohstoff- und der Finanzsektor, aber auch Landwirtschaft und Mode. Der Gesetzesentwurf enthält eine breite Sorgfaltsprüfungspflicht sowie einen wirksamen Durchsetzungsmechanismus: Erstens ist eine Aufsichtsbehörde vorgesehen, die Bussen verhängen kann, und zweitens können Konzerne für angerichtete Schäden von Tochterfirmen und in gewissen Fällen auch von Zulieferern vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem müssen die Konzerne aufzeigen, wie sie den Zielen des Pariser Klimaabkommens entsprechen.

Weitere Informationen zum EU-Vorschlag von der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) gibt es hier.

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Bedeutung für Schweizer Konzerne

Der Gesetzesvorschlag ist auch für Konzerne mit Sitz ausserhalb der EU von Bedeutung, wenn sie entweder einen Umsatz von 150 Millionen Euro in der EU oder 40 Millionen Umsatz in der EU und 50% des weltweiten Umsatzes in einem Risikosektor erwirtschaften. Somit entwickelt der Vorschlag auch eine Wirkung auf Schweizer Unternehmen. Da dies gemäss einer ersten, von der Koalition in Auftrag gegebenen Recherche aber lediglich etwa 200 bis 250 der hier ansässigen Unternehmen betrifft und Fragen über die konkrete Umsetzung offenbleiben, besteht auch in der Schweiz nach wie vor ein dringlicher Regulierungsbedarf.

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