Verschleierung: Grundlage von Geldwäscherei- und Korruptionsaffären

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Alle grossen internationalen Korruptionsaffären zeigen, wie viele Möglichkeiten und Rechtskonstrukte die Schweiz bietet, um illegale Transaktionen zu vertuschen und die Herkunft von Vermögenswerten zu verschleiern. Meist bestehen die Konstrukte aus einem komplexen Geflecht mehrerer Unternehmen. Je vielschichtiger das Geflecht ist, desto schwieriger ist es, festzustellen, wem die Gelder gehören und wozu die Transaktionen dienen.

2011 veröffentlichte die Stolen Asset Recovery (StAR) Initiative der Weltbank und des Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) einen Bericht über die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten– also der natürlichen Personen, die die tatsächlichen Eigentümer*innen von Vermögenswerten sind. In der Studie wurden 150 Fälle schwerer internationaler Korruption (Grand Corruption) analysiert. In 128 Fällen wurden Firmenkonstrukte benutzt, um Korruptionsgelder zu verbergen. Laut Bericht «haben die meisten schweren Korruptionsfälle gemeinsam, dass sie sich auf legale Konstrukte wie Unternehmen, Stiftungen oder Trusts stützen, um den Besitz und die Kontrolle von schmutzigem Geld zu verschleiern».

Häufig genutzte Verschleierungsmethoden sind unter anderem:

  • Briefkastenfirmen: Scheinfirmen, die gegründet werden, um die Finanzgeschäfte anderer Unternehmen zu verdecken, indem das schmutzige Geld eine zusätzliche Etappe durchläuft.
  • Mittelspersonen: Personen, die im Auftrag einer anderen handeln und deren Namen in den offiziellen Unternehmensstrukturen und -dokumenten verwendet wird. Mittelspersonen treten zum Beispiel anstelle der eigentlichen Begünstigten als Aktionär*innen oder Verwalter*innen eines Unternehmens auf.
  • Gefälschte Dokumente: Rechnungen oder Verträge etwa geben Geldflüssen einen legitimen Anstrich.

GPF SA: Genfer Firma mit Verbindung zu einem Drogengeldwäscherei-Netzwerk

Am 10. Oktober 2012 verhaftete die französische Polizei nach siebenmonatigen Ermittlungen siebzehn Personen. Unter ihnen auch einen Vermögensverwalter, der verdächtigt wurde, zwischen Marokko und Frankreich einen gross angelegten Cannabishandel betrieben zu haben. Knapp 100 Millionen Euro sollen gewaschen worden sein. Es handelt sich um einen Angestellten der GPF SA, einer Firma mit Sitz in Genf, die laut Anklageschrift des Pariser Strafgerichts rund 800 Millionen US-Dollar an nicht deklarierten Vermögenswerten verwaltete. Ein Teil des Erlöses aus dem Drogenhandel kam marokkanischen Geschäftsleuten zugute, die die Devisenkontrollen in ihrem Land umgehen wollten. Gleichzeitig profitierten davon auch Kund*innen der GPF SA, die ihr Geld aus der Schweiz abzogen, um es in Frankreich bar wiederzuerhalten. Organisiert hat den Deal die GPF SA, die 10-15% in Form von Provisionen und Wechselgebühren verlangte.

2012 reagierte die ehemalige Untersuchungsrichterin Eva Joly auf die Affäre: «Selten veranschaulicht ein Fall so treffend, was ich seit zwanzig Jahren sage: Man trifft auf die gleichen Vermittler, ob in der Geldwäscherei, Vermögensveruntreuung, Korruption oder im Drogenhandel».

In der Schweiz ergab die Ermittlung durch vier Genfer Staatsanwälte, darunter Yves Bertossa, dass 350 Trusts genutzt worden waren. Diese hatten ihren Sitz vornehmlich in Panama, die meisten wurden von der Firma Mossack Fonseca ins Leben gerufen. «Unsere Aufgabe war es, Geldern einen legalen Anschein zu geben, deren illegale Herkunft uns bekannt war», erklärte eine ehemalige GPF-Angestellte.

2018 führte das Pariser Strafgericht einen Prozess gegen rund 40 Personen im Rahmen dieser Affäre, die von Ermittler*innen «Virus» genannt wurde. Zwei der Beschuldigten wurden im Oktober 2019 von der französischen Justiz wegen Geldwäscherei verurteilt. Die GPF ihrerseits ist im März 2013 aufgelöst worden.