Lafarge-Prozess in Paris: «Ein Meilenstein im Kampf gegen die Straffreiheit multinationaler Konzerne»
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Interview: Agathe Duparc
Vom 4. November bis zum 19. Dezember 2025 stand Lafarge – heute eine Tochtergesellschaft der Schweizer Holcim – zusammen mit acht beteiligten Personen vor dem Strafgericht in Paris. Die Klage lautet auf Terrorismusfinanzierung und Verletzung internationaler Sanktionen. Der französische Zementhersteller wird beschuldigt, über seine syrische Tochter Lafarge Cement Syria 4,7 Millionen Euro an dschihadistische Terroristengruppen – darunter den Islamischen Staat – gezahlt zu haben, um sein Zementwerk in Jalabiya im Norden des Landes in Betrieb zu halten. Mitten im Bürgerkrieg mussten die syrischen Beschäftigten, die gezwungen waren, vor Ort zu bleiben, die Hölle durchleben. Das Urteil wird für den 13. April 2026 erwartet.
Im November 2016 reichten Sherpa und die deutsche NGO European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zusammen mit 11 ehemaligen syrischen Mitarbeitern Klage gegen Lafarge ein. Wie kam es dazu?
Alles begann mit der Veröffentlichung eines Artikels in der Zeitung «Le Monde» im Juni 2016. Dieser deckte auf, dass syrische Mitarbeitende der Zementfabrik von Jalabiya während des Bürgerkriegs schwer verletzt worden waren und dass der französische Zementkonzern Lafarge 2013 und 2014 indirekt terroristische Gruppen finanziert hatte. Der Kampf gegen die Straffreiheit multinationaler Konzerne steht im Zentrum unserer Arbeit, daher erregte diese Geschichte schnell unsere Aufmerksamkeit. Seit dem Sommer 2016 haben wir Recherchen durchgeführt und uns mit syrischen Mitarbeitenden ausgetauscht, um zu prüfen, inwieweit die publizierten Sachverhalte strafrechtlich relevant sind. Ursprünglich ging es um elf Personen. Am Prozess nahmen schliesslich 193 syrische Mitarbeiter teil, die wie wir als Nebenkläger aufgetreten sind. Das sind zwar nicht alle 350 ehemaligen Mitarbeitenden von Lafarge, aber doch eine bedeutende Anzahl für die Justiz.
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Dorine Planté/Sherpa
Sherpa machte gleich mehrere Straftaten geltend: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Terrorismusfinanzierung, vorsätzliche Gefährdung des Lebens syrischer Arbeitnehmender, missbräuchliche Ausbeutung der Arbeit anderer und unwürdige Arbeitsbedingungen.
Laut Ermittlungsunterlagen soll Lafarge in zwei Jahren 4,7 Millionen Euro an die Terrormiliz «Islamischer Staat im Irak und der Levante» (IS), die Al-Nusra-Front und Ahrar al-Sham gezahlt haben, um den Werkbetrieb aufrechtzuerhalten. Einige dieser Gelder sollte als «Sicherheitszahlungen» den freien Verkehr der Mitarbeitenden und Waren in der Region gewährleisten. Andere dienten dazu, Rohstoffe von Lieferanten zu bezahlen, die unter der Kontrolle des IS standen. Zu den Gräueltaten dieser terroristischen Gruppen gehörte damals der Völkermord an den Jesiden. Lafarge wird vorgeworfen, durch die Finanzierung dieser Gruppen zu ihrer Ausdehnung beigetragen und sich an ihren Verbrechen gegen die Menschlichkeit mitschuldig gemacht zu haben.
Es dauerte fast zehn Jahre, bis der Prozess eröffnet wurde. Warum so lange?
Ja, es hat lange gedauert! Aber es handelt sich um einen riesigen Fall mit komplexen Sachverhalten und zahlreichen Anhörungen. Die Ermittlungsunterlagen umfassen mehr als dreitausend Dokumente. Die Zeitspanne von zehn Jahren lässt sich auch durch die zahlreichen Rekurse durch Lafarge und seine ehemaligen Führungskräfte erklären. 2017 und 2018 hat die Justiz die ersten Anklagen gegen Einzelpersonen und gegen das Unternehmen erhoben. Gegen diese Anklagen wurde Berufung eingelegt, erst 2024 hat der Kassationshof sie endgültig bestätigt.
Die Anklage wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde in diesem Verfahren nicht behandelt. Weshalb nicht?
Die Ermittlungen wegen Terrorismusfinanzierung wurden 2023 eingestellt, damit das Verfahren vor dem Strafgericht zeitnah beginnen konnte. Diejenigen wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden weitergeführt. Es ist weltweit das erste Mal, dass ein Konzern wegen dieser Straftat strafrechtlich verfolgt wird. Wir hoffen, dass bald ein weiterer Prozess stattfinden wird.
Sie waren bei allen Verhandlungen anwesend. Welche Schlüsselmomente bleiben Ihnen besonders in Erinnerung?
Am meisten beeindruckt und berührt haben mich die Zeugenaussagen der syrischen Mitarbeiter. Sie konnten ihre Geschichte teilen, über ihre ständige Angst und das grosse Leid sprechen, das sie ertragen mussten. Das hat eine menschliche Komponente in den Prozess gebracht, denn in den ersten beiden Wochen ging es hauptsächlich um Finanzströme und den E-Mail-Austausch zwischen den Führungskräften von Lafarge. So haben alle auf der Anklagebank gehört, dass ihre Entscheidungen tragische Folgen für die Menschen in Syrien hatten.
Es ist wichtig, den Kontext zu betrachten: Ab Sommer 2012 verschlechterte sich die Lage erheblich. Lafarge evakuierte seine ausländischen Angestellten, um das Werk von Ägypten und Jordanien aus zu leiten, während der Konzern seine syrischen Mitarbeitenden aufforderte, sich in der Stadt Manbidsch niederzulassen, 65 Kilometer von der Anlage entfernt.
Ja. 2012 wurden neun alawitische Mitarbeitende entführt, woraufhin Lafarge beschloss, die ausländischen Staatsangehörigen zu evakuieren. Zuerst diejenigen aus dem Westen, dann die chinesischen und schliesslich die pakistanischen. Das zeigt deutlich die interne Hierarchie. Für die syrischen Angestellten hingegen wurde kein Evakuierungsplan aufgestellt. Lafarge war weder vorbereitet noch hatte der Konzern Massnahmen ergriffen, um Verhaftungen, Entführungen oder Angriffe auf das Werk zu verhindern.
Wie konnten die syrischen Angestellten weiterarbeiten?
Ihr Alltag wurde immer gefährlicher. Häufig wurden sie an Kontrollpunkten von terroristischen Gruppen festgehalten. Einige wurden stundenlang mit verbundenen Augen festgehalten und zu ihrer Religion und ihrem Reiseziel befragt. Insgesamt wurden von 2012 bis 2014 fast 20 Personen entführt.
Lafarge zahlte Lösegeld, um einige von ihnen freizukaufen, andere jedoch mussten auf die Hilfe ihrer Angehörigen zählen. Der Konzern drohte sogar, diejenigen zu entlassen, die ihre Angst äusserten, zur Fabrik zu gehen oder in Manbidsch zu wohnen.
Danach verschlechterte sich die Situation weiter.
Ja, die syrischen Angestellten mussten beispielsweise ihren Lohn in einer Bank in Aleppo abholen, weil das in Manbidsch nicht mehr möglich war. Ihr Weg führte über eine Strasse, die als «Todesstrasse» bekannt war, weil dort Scharfschützen postiert waren. Erst als einer der Mitarbeitenden getötet wurde, erkannten die Fabrikleiter die Gefahr und zahlten die Löhne in der Fabrik aus. Bis zuletzt nutzte Lafarge die Verletzlichkeit der syrischen Mitarbeitenden aus, die auf ihre Arbeit angewiesen waren, um ihre Familien zu ernähren, und verlangte von ihnen äusserste Risikobereitschaft. Einige kündigten, andere blieben bis zum Ende. Am Tag vor dem Angriff des IS auf die Fabrik, am 19. September 2014, wurden etwa 60 Syrer evakuiert. Es blieben 27 Mitarbeitende zurück, die mit der Kühlung des Zementofens beauftragt waren, was 48 Stunden dauert. Sie mussten auf eigene Faust die Flucht ergreifen, obwohl ihr Vorgesetzter ihnen Schutz zugesichert hatte. Er selbst floh um 3 Uhr morgens mit seiner Familie, ohne jemanden zu benachrichtigen.
Wie lässt sich eine solche Verantwortungslosigkeit seitens eines multinationalen Konzerns wie Lafarge erklären?
Der damalige E-Mail-Verkehr zeigt, dass die Geschäftsleitung in Paris über die Situation informiert war, insbesondere die Sicherheitsverantwortlichen und der für Syrien zuständige Geschäftsführer. Ihre Haltung war eindeutig: Die Fabrik musste in Betrieb bleiben, um nicht zur Zielscheibe terroristischer Gruppen zu werden. Die 2008 für fast 680 Millionen Euro erworbene Zementfabrik war modernisiert und 2010, kurz vor Beginn des Syrienkonflikts, eingeweiht worden. Es handelte sich um eine bedeutende Investition mit grossem Potenzial für den Wiederaufbau Syriens nach dem Krieg. Den Verantwortlichen von Lafarge war die Realität vor Ort völlig fremd. Dieses Gerichtsverfahren hat sie mit den Folgen ihrer Entscheidungen konfrontiert.
Wie hat sich Lafarge verteidigt?
Eine der Verteidigungslinien stützt sich auf die Behauptung, man habe damals nicht wirklich gewusst, wer diese terroristischen Gruppen waren, die Anschläge von Paris (von Januar und November 2015) hätten noch nicht stattgefunden und das Ziel dieser Gruppen sei in erster Linie der Sturz von Präsident Baschar al-Assad gewesen.
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2015 fusionierte der Schweizer Zementkonzern Holcim mit Lafarge. Wusste man in der Schweiz von den Geschehnissen in Syrien?
Es ist kaum vorstellbar, dass die Führungskräfte von Holcim nicht wussten, dass das Unternehmen, mit dem sie fusionieren wollten, eine Gesellschaft in Syrien besass, die während des Bürgerkriegs weitergeführt worden war. Das war sicher ein Thema, aber mehr wissen wir nicht.
Eigentlich hätte der Obwaldner Anwalt Beat Hess im Prozess aussagen sollen Er war seit 2010 Verwaltungsrat von Holcim, von 2016 bis 2023 Präsident von Holcim-Lafarge (2021 umbenannt in Holcim). Aber letztendlich ist Hess nicht aufgetaucht.
Er gab gesundheitliche Gründe an und beantragte eine Anhörung ohne persönliches Erscheinen in Paris. Der Antrag wurde jedoch zu spät gestellt, als dass die Schweizer Behörden eine Fernanhörung hätten organisieren können. Hess war jedoch bereits zuvor als Vertreter der Firma Lafarge SA vernommen worden.
Das Urteil wird am 13. April verkündet. Zu welchen Strafen könnten die Angeklagten verurteilt werden?
In ihren Plädoyers betonten die zwei Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft für Terrorismusbekämpfung die extreme Schwere der Tat und forderten bis zu acht Jahre Haft für die natürlichen Personen. Zudem forderten sie eine Geldstrafe von 1,125 Millionen Euro für Lafarge SA – die Höchststrafe für Terrorismusfinanzierung in Frankreich – und die Beschlagnahmung eines Teils seines Vermögens, konkret 30 Millionen Euro. Die Staatsanwältinnen würdigten die aussergewöhnliche und sorgfältige Arbeit von Sherpa und ECCHR; die Aussagen der ehemaligen Angestellten seien zudem von entscheidender Bedeutung gewesen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und ob es den Forderungen der Staatsanwaltschaft folgen wird.
Das Verfahren bot eine einmalige Gelegenheit, sich mit der Verantwortung von Konzernen auseinanderzusetzen, die in Konfliktgebieten tätig sind.
Es ist ein historischer Prozess: Zum ersten Mal wurde eine Muttergesellschaft in Frankreich für die Aktivitäten ihrer Tochter in Syrien zur Verantwortung gezogen. Dies ist ein Meilenstein im Kampf gegen die Straffreiheit von multinationalen Konzernen. Diese bedienen sich oft eines klassischen Verteidigungsmechanismus: Sie teilen ihre Aktivitäten auf mehrere juristische Personen auf und wollen keine Verantwortung für die Machenschaften ihrer Töchter übernehmen – selbst, wenn sie die direkte operative Kontrolle über diese ausüben. Der Lafarge-Fall zeigt jedoch eindeutig, dass die Entscheidung, das Zementwerk nicht zu schliessen, in Paris getroffen worden war. Der Hauptsitz kann also nicht getrennt von seiner Niederlassung in Syrien betrachtet werden. Deshalb ist dieser Prozess auch von so grosser Bedeutung: Er könnte einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf die Verantwortung von Konzernen für ihre Aktivitäten im Ausland schaffen. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass neben terroristischen Gruppen und Verantwortlichen des Assad-Regimes auch wirtschaftliche Akteure für die Ereignisse in Syrien zur Rechenschaft gezogen werden können.
Während dieser Prozess Mut macht, wird zeitgleich die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen ausgehöhlt. Was halten Sie davon?
Die Situation in Brüssel ist tatsächlich besorgniserregend. Die Richtlinie sieht jedoch keine strafrechtliche Haftung von Unternehmen vor: Sie beschränkt sich auf die zivil- und verwaltungsrechtliche Haftung. Dies zeigt, wie wichtig Gerichte sind, die Konzerne strafrechtlich verurteilen und konkrete Sanktionen – einschliesslich Geldstrafen – verhängen können. Wenn die Geschäftspraktiken von Unternehmen in einem für die Medien zugänglichen Prozess offengelegt werden, wie es bei Lafarge der Fall war, besteht für sie zudem nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein Reputationsrisiko.