Legate und Erbschaften

Gutes tun über Ihr Leben hinaus

Wünschen auch Sie sich eine solidarische Schweiz? Die Einhaltung von Menschenrechten weltweit? Mit einem Testament können Sie dafür sorgen, dass Ihre Werte weiterleben. Jeder Nachlass – ob gross oder klein – hilft Public Eye, sich unabhängig von wirtschaftlichen Interessen für eine gerechte und solidarische Welt zu engagieren. 

Webinar-Reihe «Testament erstellen»

Jetzt kostenlos Testamentvorlage erstellen auf DeinAdieu:

Weitere Informationen

  • Was kann Ihr Nachlass bewirken?

    Seit mehr als 50 Jahren setzt sich Public Eye (ehem. Erklärung von Bern) dafür ein, dass Schweizer Unternehmen und die Schweizer Politik ihre Verantwortung zur weltweiten Achtung der Menschenrechte wahrnehmen. Mit Recherchen, Kampagnen und der Unterstützung unserer 29'000 Mitglieder engagieren wir uns in der Schweiz für faire Wirtschaftsbeziehungen.

    Teilen Sie unsere Vision von einer gerechteren Welt? Geben Sie unserem Engagement für mehr Gerechtigkeit eine Zukunft, indem Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen.

    Denn globale Gerechtigkeit beginnt bei uns!

    Mit einem Legat oder einer Erbeinsetzung ermöglichen Sie uns, zusätzliche Projekte zu realisieren. Sie können grundsätzlich testamentarisch auch bestimmen, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll. Bei der Festlegung einer konkreten Zweckbestimmung bitten wir Sie jedoch, Folgendes zu berücksichtigen: Naturgemäss ist der Zeitpunkt des Geldflusses ebenso wenig voraussehbar wie es gesichert ist, dass im Laufe der nächsten 30 Jahre ein spezifisches Projekt noch existiert. Deshalb empfehlen wir eine testamentarische Formulierung zu wählen, die es uns ermöglicht, Ihren Nachlass dort zu verwenden, wo er gerade am dringendsten benötigt wird – für den Fall, dass ein bestimmtes von Ihnen bevorzugtes Projekt nicht mehr existiert.

    Als gemeinnützige Organisation bezahlt Public Eye keine Erbschaftssteuern. Deshalb können wir Ihr Legat oder Ihr Erbe in vollem Umfang für unsere Arbeit einsetzen.

  • Warum ein Testament wichtig ist

    Wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen gestalten möchten, sollten Sie ein Testament aufsetzen.

    Wollen Sie Ihre*n Lebenspartner*in (nicht ehelich oder nicht eingetragen), enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedenken? Erst ein Testament  oder ein Erbvertrag setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und ermöglicht Ihnen individuelle Gestaltungsfreiheit. Auch Personen mit direkten Nachkommen haben die Möglichkeit – im Rahmen der frei verfügbaren Quote – Organisationen, deren Werte sie teilen, im Testament zu berücksichtigen.

    Mit Ihrem letzten Willen sorgen Sie für klare Verhältnisse und beugen somit Missverständnissen oder gar Erbstreitigkeiten vor. Wenn Sie kein Testament verfasst haben, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Gibt es keine Verwandten, erbt der Staat. 

  • Gesetzliche Erbfolge

    Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss Gesetz verteilt. Wenn Sie keine gesetzlichen Erbenden haben, kann dies dazu führen, dass Ihre gesamte Hinterlassenschaft dem Staat zufällt.

    Gesetzliche Erbende sind nebst der überlebenden Lebenspartnerin oder dem überlebenden Lebenspartner (ehelich oder eingetragen) in erster Linie die Nachkommen. In zweiter Linie sind es die Eltern des oder der Verstorbenen und ihre Nachkommenschaft, dann die Grosseltern und deren Nachkommen. Wenn keine Verwandten dieser Grade auffindbar sind, erbt der Staat.

    Ehegatt*innen und Nachkommen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil Ihres Nachlasses. Dieser so genannte Pflichtteil beträgt je nach Zivilstand und familiärer Situation zwischen 25% und 50% des Nachlasses. Die frei verfügbare Quote beträgt mindestens die Hälfte. Ohne pflichtteilgeschützte Erbende sind Sie in Ihren Entscheidungen völlig frei.

    Sie können die gesetzliche Erbverteilung sowie die freie Quote gemäss Ihrer aktuellen familiären Situation mit Hilfe des Online-Testamentgenerators von DeinAdieu ganz einfach berechnen.

  • Testament erstellen und ändern

    Bevor Sie Ihren letzten Willen niederschreiben, denken Sie in aller Ruhe darüber nach, wer und was Ihnen im Leben wichtig ist. Und was Sie bewirken wollen, wenn Sie nicht mehr da sind. Bestimmen Sie dann, wen Sie als Erbenden einsetzen möchten und/oder wer ein Vermächtnis erhalten soll.

    Wenn Sie Public Eye in Ihrem Testament begünstigen möchten, können Sie dies entweder durch Erbeinsetzung oder mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, tun. Auch in Lebens- oder Rentenversicherungen können neben Personen auch Organisationen wie Public Eye als Erstbegünstigte eingesetzt werden.

    • Mit einem Legat vermachen Sie Public Eye testamentarisch einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwerte (Wertschriften, Immobilien, Lebensversicherungspolicen, Kunstwerke sowie andere Wertsachen).
    • Je nach Ihrem Zivilstand können Sie Public Eye auch als Teil-, Allein- oder Nacherbenden einsetzen. Im letzteren Fall erhalten wir unseren Erbanteil erst nach dem Ableben der als eigentliche Erbende eingesetzten Person.

    Sie haben zwei rechtliche Möglichkeiten ein gültiges Testament zu verfassen – handschriftlich oder öffentlich beurkundete - und können dieses jederzeit ändern oder widerrufen.

  • Eine Immobilie hinterlassen

    Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus oder Land besitzen, sollten Sie im Testament festhalten, was damit geschehen soll. Auch gemeinnützige Organisationen wie Public Eye erhalten Immobilien aus Erbschaften. Wir nehmen jedoch Immobilien und Grundstücke nur dann an, wenn sie veräussert werden dürfen.

    Wenn Sie Public Eye eine Immobilie hinterlassen mit besonderen Wünschen, besprechen wir das idealerweise gemeinsam im Voraus. Public Eye verpflichtet sich, Ihre Wünsche so gut wie möglich zu berücksichtigen. Um dies zu gewährleisten, kooperieren wir mit Casafair Schweiz und der Stiftung Fondation Casafair, die sich sozialen und ökologischen Werten verpflichten.

    In Zusammenarbeit mit Casafair Schweiz ist eine Wunscherklärung entstanden, die mögliche und realistische Wünsche hinsichtlich Immobilienverkauf beinhaltet.

    Abklären, was möglich ist:

    1. Entscheiden Sie, welche Punkte der Wunscherklärung Ihnen am Herzen liegen.
    2. Besprechen Sie Ihre Anliegen in einem persönlichen Gespräch mit Public Eye (kostenlos).
    3. Haben Sie immobilienspezifische Fragen? Sie können sich von einer regionalen Fachperson von Casafair beraten lassen. Wenden Sie sich dafür bitte an die Fondation Casafair: mail@fondationcasafair.ch
    4. Kreuzen Sie Ihre Anliegen auf der Wunscherklärung an und legen Sie diese zu Ihrem Testament oder Erbvertrag. Auch wenn die Wunscherklärung nicht rechtsverbindlich ist (Formvorschrift), sichern wir Ihnen zu, uns für die Umsetzung Ihrer Wünsche einzusetzen.
  • Literatur

    Wir empfehlen Ihnen folgende vertiefende Lektüre:

    • «Testament, Erbschaft – Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen»
      Benno Studer, 268 Seiten, 16. Auflage 2014, ISBN 978-3-85569-862-2, Beobachter (Herausgeber)
    • «Erbrecht – klare Testamente, faire Erbteilung», Online-Ratgeber des Beobachters

Testament erstellen

Sie haben zwei rechtliche Möglichkeiten ein gültiges Testament zu verfassen und können dieses jederzeit ändern oder widerrufen. Das handschriftliche und das öffentlich beurkundete Testament.

Das handschriftliche, eigenhändige Testament (nach Art. 505 ZGB)

Die häufigste und einfachste Form, seinen letzten Willen festzulegen, ist das Verfassen eines handschriftlichen Testaments. Mit dem Testamentgenerator von DeinAdieu können Sie in drei Schritten eine Vorlage erstellen, die Sie anschliessend von Hand abschreiben können.

Das handschriftliche Testament

  1. Damit es rechtsgültig ist, muss das Testament von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
  2. Ort und Datum müssen ebenfalls von Hand eingetragen werden. Das gilt auch für nachträgliche Änderungen und Zusätze. Vermeiden Sie jedoch Durchstreichungen. Am besten schreiben Sie ein zweites Testament, welches das vorherige widerruft (Punkt 4)
  3. Geben Sie dem Testament einen Titel («Testament» oder «letzter Wille») und führen Sie Ihre Personalien auf (Vorname, Name, Geburtsdatum und Wohnort).
  4. Haben Sie bereits ein früheres Testament verfasst, widerrufen Sie dieses ausdrücklich, wenn es nicht mehr gelten soll. Missverständnisse vermeiden Sie, wenn Sie das alte vernichten.
  5. Fassen Sie sich kurz und wählen Sie deutliche Formulierungen, um Missverständnisse auszuschliessen. Es muss klar hervorgehen, wer Erbe ist und wen Sie mit einem Vermächtnis bedenken.
  6. Es empfiehlt sich, im Testament einen Willensvollstrecker zu benennen. Dafür eignen sich Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Treuhänder*innen, eine andere Vertrauensperson oder auch eine juristische Person wie eine Bank. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille wunschgemäss erfüllt wird.
  7. Ist Ihr Testament mehrere Seiten lang, nummerieren Sie die Blätter und unterschreiben Sie jede Seite.
  8. Geben Sie das Testament einer rechtskundigen Person  zur Durchsicht; auch dafür eignen sich Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Treuhänder*innen, eine andere Vertrauensperson oder eine juristische Person wie eine Bank. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille klar ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
  9. Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, wo es rechtzeitig gefunden wird – zum Beispiel bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einer der oben erwähnten Vertrauenspersonen.
  10. Überprüfen Sie bei grösseren Veränderungen in Ihrem Leben (Geburt, Todesfall, Scheidung, grosse Erbschaft) Ihr Testament auf seine Aktualität und passen Sie es gegebenenfalls an.

Vorlagen

Muster: Public Eye als Alleinerbin einsetzen

Muster: Public Eye als Miterbin einsetzen

Muster: Vermächtnis an Public Eye

Das öffentlich beurkundete Testament (nach Art. 499 ff. ZGB)

Diese Form empfiehlt sich bei komplexen familiären und finanziellen Verhältnissen, wenn Zweifel betreffend Verfügungsfähigkeit bestehen oder wenn Sie nicht in der Lage sind, selber zu schreiben. Das öffentlich beurkundete Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille sowohl formal wie auch inhaltlich rechtsgültig ist. Es wird in Anwesenheit von zwei Zeug*innen und einer rechtskundigen Person (zum Beispiel Notar*in oder Rechtsbeistand) nach Ihren Angaben und Wünschen abgefasst. Diese drei Personen dürfen in Ihrem Testament nicht bedacht werden.

Persönliche Beratung

Bei komplexen Vermögens- oder Familiensituationen empfehlen wir Ihnen, sich von einer Fachperson beraten zu lassen. Unser Vertrauensanwalt in Zürich bietet Menschen, welche Public Eye in ihrem Testament begünstigen möchten, eine kostenlose erste Beratung an. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Ansprechperson bei Public Eye, Chantal Sierro.

© Marion Nitsch

Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Nachlass? Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Vereinbaren Sie einen Termin mit Chantal Sierro:

Email chantal.sierro@publiceye.ch
Telefon: +41 (0)44 277 79 99