Abacha-Gelder: effiziente, undemokratische Lösung

Zürich, 19.04.2002 - Die Aktion Finanzplatz Schweiz, die Erklärung von Bern, die Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz, Greenpeace Schweiz und das Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie Schweiz nehmen mit Unbehagen zur Kenntnis, dass eingefrorene Fluchtgelder des ehemaligen nigerianischen Diktators Abacha sofort und in einem dubiosen, rechtlich undurchsichtigen Verfahren nach Nigeria zurückgeführt werden sollen.

Im Dezember 2000 wurde von einigen der unterzeichnenden Organisationen an einer Pressekonferenz die gerechte Rückführung der Öl-Fluchtgelder gefordert. Nun ist es ist zwar erfreulich, dass Bewegung in ein Verfahren kommt, das noch Jahre hätte dauern können. Bei der Detailbetrachtung werden aber erhebliche Mängel ersichtlich.

1. Den des Diebstahls und der Geldwäscherei angeklagten Mitgliedern des Abacha-Klans wird auf Grund eines Vergleichs mit der nigerianischen Regierung Straffreiheit gewährt. Es darf nicht sein, dass demokratische, rechtsstaatliche Prinzipien der Effizienz geopfert werden. In den USA ist eine Menschenrechtsklage gegen Shell weiterhin hängig. Die Eile, mit der der aktuelle Schritt unternommen wurde hat offensichtlich zum Ziel, eine Blockierung der Gelder durch ein US-amerikanisches Gericht auf Grund von Entschädigungsforderungen für schwere Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.

2. Das Geld wird auf das nigerianische Regierungskonto bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ überwiesen. Über deren Verwendung soll die nigerianische Regierung in Zusammenarbeit mit der Weltbank und der BIZ entscheiden. Dieses Geld wurde dem nigerianischen Staat gestohlen. Es ist inakzeptabel, dass nun zwei von westlichen Staaten dominierte Institutionen über deren weitere Verwendung (mit-)entscheiden sollen. Nur wenn das Geld nicht zur Tilgung der nigerianischen Auslandschuld verwendet wird, kann das nigerianische Parlament über dessen Verwendung entscheiden. Es besteht somit die Gefahr, dass ein Teil des Geldes ohne demokratische Kontrolle direkt an die Gläubigerländer zurückbezahlt wird und in einem demokratischen Vorgehen nur über die Brosamen entschieden werden kann. Aber auch da besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung des erdölreichen und devisenbringenden Nigerdeltas leer ausgeht. Dabei sind deren Forderungen sehr bescheiden. Deebii Nwiado, Vertreter der Ogoni-Organisation MOSOP, sage gegenüber infoe CH: «Wenn sich die Schweiz dafür entscheidet, das Geld ohne Konditionalitäten auszubezahlen, werden wir kein Geld sehen. Die Gläubigerbanken, die Regierung und das Parlament in Nigeria werden sich den Kuchen teilen. Dabei geht es um Öl-Gelder, die zur Ausbeutung und Verschmutzung unseres Landes geführt haben. Aus unserem Land stammt ein grosser Teil des Reichtums von Nigeria. Wir verlangen ja nur, dass ein kleiner Teil der Fluchtgelder dafür verwendet wird, dass wir nicht länger unter der Verschmutzung und dem verseuchten Trinkwasser leiden müssen. Ist denn das wirklich zuviel verlangt?» 100 Millionen US$ werden aus dem Gesamtbetrag herausgelöst und gehen an die Abacha-Familie, weil sie angeblich vor der Machtergreifung Abachas und nicht durch kriminelle Handlungen erwirtschaftet wurden. Ist diese Summe nicht eher als Abfindung an die Familie zu betrachten, dafür, dass sie sich auf den Vergleich eingelassen hat und einer effizienten Erledigung des Falles zugestimmt haben?

3. Gemäss der Financial Times muss Nigeria eine Anzahl geheimer Bedingungen akzeptieren («... must accept a number of confidential conditions.»). Diese geheimen Bedingungen müssen offen gelegt werden.

4. Die Schweiz importierte in den letzten Jahren rund 90% ihres Rohöls aus Afrika, davon 40-50% aus Nigeria. Es wäre nichts als gerecht, wenn mit einem Teil der Fluchtgelder den Bevölkerungsgruppen geholfen würde, die von der Förderung betroffen waren und sind. Deshalb fordern die unterzeichnenden Organisationen dass ein Teil der Summe für die Entschädigung der Abacha-Opfer und für Aufräumarbeiten im Nigerdelta verwendet werden soll.

5. Die involvierten Bank in der Schweiz, die von den Fluchtgeldern profitiert haben, sollen sich in gebührendem Masse an der Wiedergutmachung für die Ogoni und andere Bevölkerungsgruppen im Nigerdelta finanziell beteiligen. Die Genfer Behörden, die sich mit den verbleibenden 90 Mio. US-Dollar beschäftigen, sollen die Forderungen der MOSOP und die sie unterstützenden Schweizer NGOs berücksichtigen.