Appell an Bundesrat: Kein Freihandelsabkommen mit China ohne Menschenrechte!

Bern, 23.11.2010 - Ab Januar verhandelt die Schweiz mit China über ein Freihandelsabkommen. Schweizer Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie die bekannte uigurische Menschenrechtlerin Rebiya Kadeer verlangen vom zuständigen Bundesrat Schneider-Ammann, dass dieses Abkommen die Menschenrechte respektiert und fördert. Es darf nicht sein, dass Schweizer Unternehmen von den tiefen Menschenrechtsstandards in China profitieren.

Im August haben sich Bundespräsidentin Doris Leuthard und der chinesische Präsident Hu Jintao auf den Fahrplan für ein gemeinsames Freihandelsabkommen geeinigt. Anfangs 2011 sollen die Verhandlungen beginnen. Bereits heute gehört die Schweiz zu den wenigen Ländern, die gegenüber China einen Handelsüberschuss aufweisen. Das Abkommen soll den Schweizer Exporteuren weitere Wettbewerbsvorteile sichern.

Vier Schweizer Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie die prominente Vertreterin der uigurischen Minderheit, Rebiya Kadeer, verlangen vom neuen EVD-Vorsteher Johann Schneider-Ammann, dass Menschenrechtsfragen explizit in die anstehenden Verhandlungen einbezogen werden. Konkret fordern sie eine menschenrechtliche Folgenabschätzung des geplanten Handelsabkommens. „Bevor die Schweiz ein Abkommen mit China verhandelt, muss sie untersuchen, welche Auswirkungen ein solcher Vertrag auf die Menschenrechtslage der Minder-heiten in China hat,“ erklärt die mehrfach für den Friedensnobelpreis nominierte uigurische Menschenrechtlerin Rebiya Kadeer. Damit soll sichergestellt werden, dass das Handelsabkommen nicht mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz in Konflikt steht.

Weiter fordern Alliance Sud, die Erklärung von Bern, die Gesellschaft für bedrohte Völker und die Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft, dass verbindliche Menschenrechtsklauseln ins Abkommen aufgenommen werden. Gemäss Thomas Braunschweig, dem EvB-Experten für Handelspolitik, darf es nicht sein, "dass chinesische Importe, die möglicherweise unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen produziert wurden, von den Vorzugsbedingungen des Handelsabkommens profitieren und dadurch Schweizer Produkte auf dem heimischen Markt konkurrieren".

Solche Menschenrechtsklauseln müssen insbesondere die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) garantieren, wie dies kürzlich auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats vom Bundesrat verlangt hat. "Verwaltung und Bundesrat müssen das Parlament, die zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlungen transparent informieren“ fordert Isolda Agazzi, verantwortlich für Handelspolitik bei Alliance Sud. "Sonst besteht die Gefahr, dass die Schweiz ihre Forderung nach Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zugunsten von kurzfristigen Handelsinteressen aufgibt."

"Wir wollen", fasst Ruth-Gaby Vermot, Präsidentin der Gesellschaft für bedrohte Völker zusammen, "dass das Freihandelsabkommen nicht nur ein Erfolg für die Schweizer Wirtschaft wird, sondern auch zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in China beiträgt.“