Die San fordern Schweizer Regierung zum Handeln auf

Zürich, 06.03.2006 - Indigene Einwohner aus dem südlichen Afrika fordern die Regierungen in Deutschland und der Schweiz auf, gegen den illegalen Verkauf von Diät-Produkten auf der Basis von Hoodia vorzugehen. Die San nutzen die Hoodia-Pflanze seit Jahrhunderten als Appetitzügler. Ihre Forderung nach einem Verkaufsstopp beruht auf der Biodiversitäts-konvention, nach der indigene Völker am Nutzen beteiligt werden sollen, der sich aus der Kommerzialisierung ihrer genetischen Ressourcen und ihres traditionellen Wissens ergibt.

Seit Jahrhunderten kennen und nutzen die San aus dem südlichen Afrika (Südafrika, Namibia, Botswana, Angola) die appetitzügelnden Eigenschaften der Sukkulente Hoodia. Hoodia ist ein traditionelles Mittel, das in Zeiten der Not den Hunger unterdrückt. In einem Brief an Bundespräsident Moritz Leuenberger und die zuständigen Minister in Deutschland fordern die San die Verantwortlichen auf, ihre Verpflichtung ernst zu nehmen und den illegalen Verkauf von Hoodia-Produkten zu stoppen. In beiden Ländern findet ein reger Handel mit Hoodia-Produkten statt. Ohne das Einverständnis der San und ihre faire Beteiligung an den Gewinnen dürfte der Biodiversitätskonvention zufolge kein Hoodia-Produkt auf den hiesigen Markt gelangen.

Nachdem vor wenigen Jahren der appetitzügelnde Wirkstoff der Pflanze von einem südafrikanischen Forschungsinstitut ohne ihr Wissen patentiert wurde, erstritten sich die San eine Beteiligung an den Gewinnen. Keines der gehandelten Produkte, die jetzt auf dem Markt sind, verfügt aber über eine Lizenz des Patentinhabers oder kann sich auf eine andere Vereinbarung mit den San berufen.

Petrus Vaalbooi, Vorsitzender des South African San Council hält fest: „Wir sind dankbar, dass unser traditionelles Wissen durch nationales und internationales Recht anerkannt wird und sind entschlossen mit diesem Recht unser Erbe zu schützen.“ Doch das Recht auf eine faire Aufteilung des Nutzens ist bis heute ein Papiertiger geblieben. Nun müssen endlich Taten folgen.

Unterstützt werden die San in diesem Kampf von der Erklärung von Bern (Schweiz), dem Evangelischen Entwicklungsdienst (Deutschland) sowie der südafrikanischen NGO Biowatch. „Die Schweiz und Deutschland haben bei Fragen des Zugangs und der gerechten Aufteilung des Nutzens im Rahmen der Konvention immer eine Führungsrolle in Anspruch genommen,“, so François Meienberg von der Erklärung von Bern. „Es sollte deshalb selbstverständlich sein, dass sie ihre Pflichten als Nutzer von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen ernst nehmen und den San zu ihrem Recht verhelfen.“ Konkret müssen die Nutzerländer Massnahmen ergreifen um den Kauf von Produkten, die im Widerspruch zur Biodiversitätskonvention erworben oder entwickelt worden sind, zu stoppen. Diese Massnahmen müssen auch Bestandteil des neuen internationalen Regimes sein, das bei der nächsten Konferenz der Vertragsparteien der Konvention am 20.-31. März in Curitiba/Brasilien verhandelt wird. Die Erklärung von Bern wird bei den Verhandlungen anwesend sein.