Keine neue Exportrisikoversicherung ohne die Einbindung von NGO's

Zürich, 08.03.2005 - Die Erklärung von Bern fordert den Nationalrat auf, in den Organen der neuen schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) auch schweizerische Interessensgruppen aufzunehmen, welche die sozialen und ökologischen Anliegen von Entwicklungsländern vertreten.

Der Nationalrat befasst sich diese Woche mit dem neuen Gesetz für eine neue schweizerische Exportrisikoversicherung, welche das bestehende Exportrisikogarantiegesetz (ERG) ersetzen wird. Die ERG hat in der Vergangenheit mitunter schweizerische Exportlieferungen an Grossprojekte gedeckt, die nachweislich ökologische und soziale Auswirkungen haben. Dabei handelte es sich vor allem um Anträge für Lieferungen an Grossstaudämme: Dreischluchten (China), oder Ilisu (Türkei). Nach heftigen Auseinandersetzungen über diese Projekte in den 90er Jahren, hat sich zwischen schweizerischen Nichtregierungs-organisationen (NGOs), der ERG und Unternehmen ein Dialog entwickelt, der auch im Sinne der Weltkommission für Staudämme ist: Umweltschädigende Projekte müssen gemeinsam mit allen stakeholdern geplant werden, um spätere Probleme und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Um diesen Raum zum Dialog zu erhalten, sieht die Botschaft zum SERVG für Projekte von grosser Tragweite vor, dass der Bundesrat einen Beirat einberufen kann, in dem auch weitere interessierte Kreise einsitzen. Die EvB begrüsste diesen Schritt auch in Hinblick darauf, dass mit dem Wegfallen der jetzigen ERG-Kommission, in der auch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und die Gewerkschaften vertreten sind, in der zukünftigen SERV keine entwicklungs- und umweltpolitischen Experten mehr Einsitz haben werden.
Gewiss ist es wichtig, in der Schweiz durch Exporte Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Die EvB tritt jedoch dafür ein, dass die Exporte nicht dazu beitragen dürfen, im Ausland Projekte zu bauen, die zulasten von Menschen und Umwelt gehen. Deshalb fordern wir, dass die Prüfung der Kohärenz von Exporten mit den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik, durch eine interessensausgeglichene Zusammensetzung des Verwaltungsrates oder die Einberufung eines Beirats unter Einbezug von Organisationen der Zivilgesellschaft garantiert wird. NGOs können durch ihre internationale Vernetzung mit der Zivilgesellschaft im betreffenden Land mögliche Kohärenzproblem bzw. negative Auswirkungen frühzeitig erkennen. Sie verfügen deshalb über einen Wissensvorsprung, der auch der SERV von Vorteil sein kann, um ihr Reputationsrisiko sowie ein mögliches späteres Schadensrisiko zu mindern.
Die EvB appelliert deshalb nochmals an den Nationalrat, dass es auch im Interesse der SERV ist, NGOs entweder, wie in der Botschaft vorgesehen, in einen Beirat oder direkt in den Verwaltungsrat mit aufzunehmen. Ansonsten sieht sich die EvB gezwungen, im Fall von Lieferungen an umstrittene Projekte wie Mammutkraftwerke, einmal mehr die Öffentlichkeit zu mobilisieren, was dem Standort Schweiz sicher nicht zuträglich wäre.