Mubarak-Gelder: Schweizer Rückgabe in der Sackgasse

Im Gefolge des arabischen Frühlings haben die Schweizer Behörden 700 Millionen Franken des Mubarak-Clans blockiert. Trotz der Eröffnung von Strafverfahren in der Schweiz und in Ägypten erscheint die definitive Konfiszierung dieser Gelder immer unwahrscheinlicher. Ein Viertel der auf Schweizer Bankkonten blockierten Gelder wurden bereits im Dezember 2016 freigegeben. Und vergangenen August hat die Bundesanwaltschaft die Zusammenarbeit mit Ägypten ergebnislos eingestellt. Ein Bericht von Public Eye und ihrer ägyptischen Partnerorganisation EIPR, der sich auf unveröffentlichte Gerichtsdokumente stützt, zeigt die Schwäche der Schweizer Gesetze im Umgang mit Potentatengeldern: Zweifelhafte Guthaben können nicht beschlagnahmt werden, wenn die internationale Rechtshilfe versagt.

Dreissig Jahre lang haben der frühere ägyptische Präsident und seine Entourage gigantische Summen veruntreut. Am 11. Februar 2011, dem Tag des Sturzes von Hosni Mubarak, blockierte der Bundesrat seine persönlichen Guthaben und die seines Umfelds. Kurz darauf eröffnete die Bundesanwaltschaft mehrere Verfahren gegen diesen Clan. Um die Gelder einziehen und der beraubten Bevölkerung zurückgeben zu können, vertrauten die Behörden auf die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Bis 2016 tauschten Schweizer und ägyptische Staatsanwälte dazu mehr als 70 Rechtshilfegesuche aus. Da der ägyptische Justizapparat die illegale Herkunft der blockierten Gelder letztlich nicht beweisen konnte, wurden sie auch nicht konfisziert. Die ägyptischen Behörden schlossen zudem aussergerichtliche Vergleiche, die einzelne Mitglieder des Mubarak-Clans faktisch amnestierten. Diese Einigungen führten im Dezember 2016 zur Freigabe von 180 Millionen Franken. Im August 2017 beendete die Bundesanwaltschaft schliesslich diskret die noch offenen, aber fruchtlosen Rechtshilfeverfahren. Für die ägyptische Bevölkerung, die grosse Hoffnung in die Rückkehr dieser Gelder setzte, steht zu befürchten, dass auch der Rest der zweifelhaften Gelder bald an frühere Mubarak-Verbündete zurückfliesst.

Public Eye fordert seit über zehn Jahren griffige rechtliche Instrumente zur Konfiszierung offensichtlich illegaler Gelder, wenn die Rechtshilfe unzureichend ist oder ganz versagt. Wie wir schon 2013 gezeigt haben, gibt es eine Vielzahl solcher Fälle. Teilweise wurden die Argumente auch gehört. So trat im Dezember 2016 das Gesetz „über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen" (SRVG) in Kraft, das die Bundesbehörden gern als Fortschritt feiern. Dieses Gesetz sollte ermöglichen, die Gelder von Kleptokraten auch bei Rechtshilfe-Versagen zu konfiszieren. Es ist aber so restriktiv, dass die Schweizer Behörden seine Anwendung im Falle Ägyptens ausschlossen. Unter diesen Umständen wird das Scheitern der Rückgabe der Mubarak-Gelder aber immer wahrscheinlicher.

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