Novartis-Gerichtsverfahren in Indien: ein massgeblicher Erfolg für die «Apotheke der Armen»

Zürich, 01.04.2013 - Der oberste Gerichtshof in Indien hat sein finales Urteil im Novartis-Prozess gefällt: Der globale Pharmakonzern erhält kein Patent auf sein Antikrebsmedikament Glivec in Indien. Die Erklärung von Bern begrüsst diesen Entscheid sehr, denn es stellt die Bedürfnisse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung über die wirtschaftlichen Interessen von Novartis. Die EvB fordert von Novartis und der Schweiz, dass sie dieses Urteil respektieren.

Nach einem sieben Jahr dauernden Rechtsstreit hat das indische Gericht nun sein Urteil gefällt: Novartis erhält in Indien kein Patent auf sein Antikrebsmittel Glivec. Diesen Entscheid stärkt eine Schutzklausel zugunsten der öffentlichen Gesundheit, Abschnitt 3 (d) im indischen Patentgesetz. Die Klausel schränkt die Erteilung von Patenten auf bereits bekannte, nur leicht abgewandelte Wirkstoffe ein, sofern kein Zusatznutzen erwiesen ist. So wird verhindert, dass die Produktion von günstigen Generikas – insbesondere gegen Aids, Hepatitis, Krebs sowie chronische Krankheiten wie Diabetes – durch monopolistisches Konzernverhalten beeinträchtigt werden kann. Indien, bekannt als die „Apotheke des globalen Südens“, ist eine der wichtigsten ProduzentInnen lebenswichtiger Generika für Entwicklungsländer.

Die Erklärung von Bern (EvB) verlangt nun von Novartis, dass der Konzern seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt und die Gesetze der Entwicklungsländern respektiert, die bezüglich des Schutzes geistigen Eigentums WTO-konform sind. Zudem fordert die EvB Novartis auf, die Androhung nicht umsetzen, ohne Patentschutz für Glivec keine neuen Medikamente nach Indien zu liefern. Von der Schweiz verlangt die EvB, dass sie den Entscheid Indiens respektiert und bei der WTO keine Klage gegen den Artikel 3 (d) des indischen Patentgesetzes einreicht.

Der Basler Gesundheitsmulti Novartis soll sich stärker für den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten in Entwicklungsländern engagieren. „Selbst wenn Novartis Glivec und andere Medikamente gewissen Patienten kostenlos abgeben würde, deckt das noch lange nicht die Bedürfnisse der öffentlichen Gesundheit. Es löst insbesondere das ursächliche Problem nicht, denn die originalen Medikamentenpreise bleiben für den Grossteil der Patienten weltweit, die selbst für ihre Gesundheitskosten aufkommen müssen, unerschwinglich," kommentiert EvB-Gesundheitsexperte Patrick Durisch.

Nach dem nun abgeschlossenen Novartis-Fall sind in Indien weitere Patentforderungen hängig. Die EvB verfolgt dabei insbesondere den Fall des zweiten Schweizer Pharmagiganten Roche.

Mehr Informationen hier oder bei:

  • Patrick Durisch, Gesundheitsexperte der Erklärung von Bern, Tel. 079 413 60 15, durisch@ladb.ch

Hintergrund:
Glivec (Imatinib Mesylat) ist ein lebensrettendes Medikament gegen eine seltene Form von Leukämie und Magen-Darm-Tumor. Das Arzneimittel kann die Krankheit zwar nicht heilen, aber deren Ausbreitung verhindern, sofern es lebenslänglich eingenommen wird. Die jährlichen Kosten für die Behandlung werden auf 30'000 Schweizer Franken geschätzt. Ein Generikum mit demselben Wirkstoff kostet nur 2'000 Franken. Die meisten indischen Patienten können sich Glivec nicht leisten. 2003 hat Novartis zwar ein Hilfsprogramm lanciert, bei dem bestimmte Patientenkategorien das Medikament kostenlos erhalten. Dieses Programm erreicht aber bei Weitem nicht alle Bedürftigen. Ein erschwinglicher Preis wäre ein viel wirksamerer und längerfristiger Ansatz, den an Leukämie Erkrankten zu helfen.