Patente auf Leben: Ruth Metzler nimmt ihre Verantwortung nicht wahr
27. März 2002
Der Entwurf, ursprünglich als Angleichung an die Europäische  Biotechrichtlinie gedacht, ignoriert auch die neue Situation in Europa.  Obwohl die Länder der EU die Richtlinie bis im Sommer 2001 in nationales  Recht hätten überführen müssen, haben dies bis heute erst 4 von 15  Mitgliedstaaten getan. Zudem verlangen mittlerweile mehrere EU-Länder,  darunter Frankreich und Deutschland, eine Neuverhandlung der Richtlinie.  Kritisiert wird von dieser Seite insbesondere die Patentierung von  Menschengenen. Nur die Schweiz folgt blindlings den Vorgaben aus  Brüssel. 
 
Soll die Patentierung von Leben gemäss dem Entwurf im Gesetz  festgeschrieben werden, befürchten Nichtregierungsorganisationen  Behinderungen der medizinischen Forschung und der Pflanzenzüchtung,  Einschränkungen für die Bauern bei der Wiederverwendung von Saatgut, die  Bevorteilung der Gentechnologie gegenüber herkömmlichen Züchtern und  eine Zunahme der Biopiraterie. 
 
In den vergangenen Tagen haben sich weitere Kritiker von Patenten  auf Leben zu Wort gemeldet: So hat gestern die Eidg. Ethikkomission für  die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) ihre ablehnende Haltung  zur Patentierung von Genen der Öffentlichkeit vorgestellt.. BIO SUISSE,  die Dachorganisation der Schweizer Biobauern lehnt die Patentierung von  Tieren und Pflanzen kategorisch ab, nicht zuletzt, weil damit auch dem  Wunsch der Bevölkerung nach einer ökologisch ausgerichteten  Landwirtschaft widersprochen wird. 
Auch wenn die Postkartenaktion mit dem Beginn der Vernehmlassung  beendet ist: die beteiligten Organisationen werden sich auch weiterhin  gegen Patente auf Leben auf nationaler Ebene, im Rahmen des Europäischen  Patentübereinkommens und des TRIPS-Abkommens der WTO zur Wehr setzen. 
(Medienmitteilung von der Erklärung von Bern, Greenpeace, Swissaid, terre des hommes schweiz, Pro Natura, Blauen-Institut, WWF )
 
 
                        