Rohstoff-Korruption: Heute verurteilter Ex-Angestellter von Gunvor belastet Top-Management schwer

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Genfer Rohstoffhändlers Gunvor wurde heute wegen Korruption im Kongo und der Elfenbeinküste zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Um an Ölladungen zu kommen, schmierte Gunvor Beamte mit mehreren Dutzend Millionen Dollar. Die von der Bundesanwaltschaft dokumentierten Fakten bestätigen Recherchen von Public Eye: Der Angestellte handelte nicht im Alleingang. Für das Engagement eines kongolesischen Amtsträgers als Mittelsmann hatte sogar Firmenchef Torbjörn Törnqvist sein Einverständnis gegeben. Dieser symptomatische Fall macht die Notwendigkeit einer Regulierung des Schweizer Rohstoffsektors deutlich.

Das Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, das ein ehemaliger Gunvor-Angestellter mit der Bundesanwaltschaft ausgehandelt hat. Ausführlich hat Pascal C. fünf korrupte Deals beschrieben, mit denen sich der Konzern zwischen 2009 und 2012 Zugang zu Rohöl und Erdölprodukten verschafft hatte. Unseren Berechnungen nach belaufen sich die Kommissionen, die Gunvor im Rahmen seiner Geschäfte in der Elfenbeinküste und im Kongo bezahlte, auf 43 Millionen Dollar. Ein Report von Public Eye enthüllte schon 2017 Gunvors fragwürdige Praktiken im Kongo und dokumentierte viele Details der verästelten Affäre. Die Geständnisse des ehemaligen „Business developers“ erlaubten es dem Staatsanwalt, „das ganze Ausmass des korrupten Vorgehens zu erfassen“, das innerhalb der Firma stattgefunden hatte.

Die in der Anklageschrift ausgeführten und vom Gericht nun bestätigten Fakten vernichten die Verteidigungslinie des Genfer Rohstoffkonzerns, der sich stets als Opfer eines abtrünnigen Mitarbeiters präsentierte, der ohne sein Wissen und zu seinem Schaden gehandelt haben soll. Demnach wurden die korrupten Absprachen wie auch die Transaktionen „in Zusammenarbeit mit anderen Gunvor-Angestellten“ in die Wege geleitet und die Zahlungen von der Finanzabteilung autorisiert. „Der Angestellte bewegte sich in einem Arbeitsklima, in dem Korruption offenbar eine akzeptierte Geschäftspraktik gewesen zu sein scheint“, heisst es weiter. Diese Elemente haben die Bundesanwaltschaft im Mai 2017 dazu bewogen, wegen „Organisationsmängeln“ strafrechtlich gegen Gunvor vorzugehen. Sie könnten zu weiteren Ermittlungen führen.

Unser Bericht zeigte, dass man Maxime Gandzion, einem „speziellen Berater“ des kongolesischen Präsidenten, 10,5 Millionen Dollar auf ein Genfer Konto der Bank Clariden Leu überwiesen hat und anschliessend Zahlungen an ein halbes Dutzend chinesische Staatsangehörige geleistet wurden. Die Anklageschrift bestätigt unseren Verdacht: Ein Teil dieser Zahlungen, nämlich 2,1 Millionen Euro, ist demnach „der Präsidentenfamilie zugutegekommen, insbesondere der First Lady Antoinette Sassou Nguesso und ihrem Gatten Denis Sassou Nguesso, dem Präsidenten der Republik Kongo“. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die 2010 und 2011 unterzeichneten Verträge zwischen Gunvor und Maxime Gandzions Sohn „im Wesentlichen der juristischen Verschleierung zur Rechtfertigung dieses Kanals für korrupte Zahlungen dienten“.

Die Anklageschrift hält weiter fest, dass Maxime Gandzion ein „kongolesischer Amtsträger“ ist. Somit erfüllen die Zahlungen, die er in der Schweiz von Gunvor für seine Arbeit als Vermittler erhielt – insgesamt 15 Millionen Dollar – per se den Straftatbestand der Bestechung. Der Staatsanwalt stellt ebenso wie das Gericht fest, dass Gunvors Co-Gründer und CEO Torjbörn Törnqvist per E-Mail darüber informiert wurde, dass Gandzion „im Kongo zum Kreis der fünf Personen mit reeller Entscheidungskompetenz“ gehörte. Laut unseren Informationen legte Törnqvist im November 2015 dem Staatsanwalt gegenüber die Dienste Maxime Ganzions ausführlich dar. Ihm hätte der kongolesische Präsident, der durch ihn „seine Botschaften, Erwartungen und Hoffnungen“ an Gunvor „übermittelte“, Gehör geschenkt. Er gab zu, den Mittelsmann, der seines Erachtens keine besondere Gefahr („Red Flag“) darstellte, „gebilligt“ zu haben.

Angesichts dieser Tatsachen steht die Schweizer Justiz nun in der Verantwortung, Gunvors Befehlskette zurückzuverfolgen. Die für das Geschäftsmodell des Schweizer Rohstoffsektors symptomatische Affäre verlangt auch nach einer politischen Reaktion. Sie zeigt, dass die Argumente, mit denen sich die Handelsunternehmen jeglicher Regulierung verweigern, durch ihre Geschäftspraxis konterkariert werden.

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