Verletzt die ERG das Völkerrecht?

Ein völkerrechtliches Gutachten kommt zum Schluss, dass die Schweiz mit der Gewährung einer Exportrisikogarantie für das umstrittene Ilisu-Kraftwerk in der Türkei gegen das Völkerrecht verstossen würde. Die Entwicklungsorganisation Erklärung von Bern, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, ruft den Bundesrat auf, von der Gewährung einer solchen Garantie abzusehen. Die Schweiz könne es sich nicht leisten, wegen kurzfristigen Wirtschaftsinteressen das Völkerrecht zu verletzen.

Die aggressive Wasserpolitik der Türkei und insbesondere die Kraftwerkprojekte am Euphrat und Tigris lösen immer wieder Konflikte mit den arabischen Nachbarstaaten aus. Im November 1998 beschloss der Bundesrat grundsätzlich, für den Ilisu-Staudamm am Tigris eine staatliche Exportrisikogarantie von 470 Millionen Franken zu gewähren. Syrien und Irak haben beim Bundesrat mehrfach gegen die Erteilung einer solchen Garantie protestiert, welche die aggressive Wasserpolitik der Türkei unterstützen würde.

Ein juristisches Gutachten, welches die Entwicklungsorganisation Erklärung von Bern (EvB) soeben veröffentlichte, kommt zu Schluss, dass der Ilisu-Staudamm wie auch die Gewährung einer ERG durch die Schweiz gegen das Völkerrecht verstossen würden. Das Gutachten wurde im Auftrag der EvB von der Freiburger Professorin Astrid Epiney, einer international bekannten Völkerrechtsspezialistin und Gewinnerin des renommierten Latsis-Preises, verfasst. Es hält fest, dass die Türkei mit dem Bau des Damms gegen das Gebot der Information und Konsultation, gegen das Gebot der angemessenen Nutzung gemeinsamer natürlicher Ressourcen sowie gegen das Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen verstossen würde. Mit der Gewährung einer Exportrisikogarantie, so schliesst das Gutachten, würde die Schweiz „eine Beihilfe zu den erörterten Völkerrechtsdelikten der Türkei leisten“ und damit ihrerseits gegen das Völkerrecht verstossen.

In einem Brief an die Bundesräte Deiss und Couchepin und in einem Treffen mit der Direktion für Völkerrecht des EDA forderte die Erklärung von Bern, die Schweiz solle von der definitiven Gewährung einer Exportrisikogarantie für das Ilisu-Projekt absehen. Als kleines Land, so argumentierte die Entwicklungsorganisation, sei die Schweiz an der strikten Einhaltung und Stärkung des Völkerrechts interessiert. Sie könne es sich nicht leisten, nun ihrerseits das Völkerrecht zu verletzen, nur weil kurzfristige Exportinteressen auf dem Spiel stünden.

Das Ilisu-Kraftwerk soll am Tigris, rund 60 Kilometer von der Grenze zu Syrien und dem Irak, gebaut werden. Es handelt sich dabei um das grösste geplante Staudammprojekt der Türkei. Es würde rund 20'000 Menschen im kurdischen Südostanatolien zur Umsiedlung zwingen. Das Kraftwerk soll von einem internationalen Konsortium unter Federführung der Firma Sulzer Hydro gebaut werden. Im November 1998 beschloss der Bundesrat grundsätzlich, eine Exportrisikogarantie von 470 Millionen Franken für das Projekt zu gewähren. Dieser Entscheid muss noch definitiv bestätigt werden. Die Gewährung von weiteren staatlichen Garantien von bescheidenerem Umfang ist in England, Deutschland, den USA und weiteren Ländern hängig. Die Erklärung von Bern koordiniert eine internationale Kampagne von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen gegen den Bau des Ilisu-Projekts.