Einhaltung von ABS-Anforderungen: Erfahrungen aus dem Hoodia-Fall

Die San, eine indigene Gemeinschaft aus dem südlichen Afrika tragen das traditionelle Wissen zur Hoodia-Pflanze. Sie haben mit verschiedenen kommerziellen Hoodia-Nutzern eine Vereinbarung zur Aufteilung des Nutzens unterzeichnet.

Zudem ist in Südafrika nun auch ein nationales Gesetz zu Access and Benefit-Sharing in Kraft. Trotzdem sind bei uns etliche Hoodia-Produkte auf dem Markt, die kein Abkommen mit den San beinhalten. Biopiraten haben nichts zu befürchten. Anlässlich einer Rahmenveranstaltung während der Neunten Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention (COP9) diskutierten Vertreter der San und Akteure aus dem südlichen Afrika und Europa die Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen, um die Aufteilung des Nutzens Wirklichkeit werden zu lassen.

(Rahmenveranstaltung an der COP 9 der Biodiversitätskonvention, 19.-30. Mai 2008, Bonn)