Saatgut für alle (Positionspapier zum International Undertaking der FAO)

Ein Positionspapier von Nichtregierungsorganisationen zum International Undertaking der FAO über pflanzen­genetische Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung (sog. IU)

1. Eine rechtlich verbindliche internationale Vereinbarung zu pflanzengeneti­schen Ressourcen, das sog. "International Undertaking" (IU), das sowohl mit der FAO als auch mit der Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) verbunden ist, ist für die Welternährungssicherung grundlegend. Es ist das einzige Abkom­men, dass die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGR) sicherstellen kann und den Nutzen der PGR gerecht aufteilt, indem es insbesondere den Bauern mehr Rechte einräumt.
Eine solche Vereinbarung ist aus folgenden Gründen wichtig:

  • Sie trägt dazu bei die Ernährungssicherheit langfristig zu sichern.
  • Die Bauern, die in der ganzen Welt einen wichtigen Beitrag für die Erhal­tung und die Entwicklung der PGR geleistet haben, würden dafür belohnt werden; damit würde die Fortführung dieser Erhaltungsarbeit für die Zukunft gesichert.
  • Traditionelles Wissen würde einen ähnlichen rechtlichen Status erhalten wie das Wissen der modernen wissenschaftlichen Pflanzenzüchtung.
  • Die Besonderheiten der PGR für die Landwirtschaft und Ernährung würden als Bestandteil in die Konvention zur Biologischen Viel­falt eingehen.
  • Den gewaltigen und zunehmenden Verlust an biologischer Vielfalt im Kulturpflanzenbereich würde entgegengewirkt werden.
  • Die Kulturpflanzenvielfalt würde ein öffentliches Gut bleiben.

Alle Länder dieser Welt sind von dem weltweiten Austausch pflan­zengenetischer Ressourcen im Kulturpflanzenbereich abhängig. Es ist schier unmöglich, diesen Austausch durch bilaterale Verträge regeln zu wollen, u.a. auch weil der Ursprung der PGR nicht wirklich zurückverfolgt werden kann. Deshalb ist das IU für diesen Politikbereich ein unverzichtbares Instrument. Nichtregierungsorga­nisationen fordern alle Regierungen auf, die Verhandlungen zum IU baldmög­lichst zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.
Wir alle profitieren von dem Beitrag, den die Kulturpflanzenvielfalt für unsere Ernährungssicherheit leistet. Die Bauern allerdings, die diese Vielfalt entwi­ckelt und erhalten haben, haben wenig Anerkennung dafür erhalten und be­kommen keine Anreize, es auch weiterhin zu tun.
Nichtregierungsorganisationen und Bauernorganisationen, die an dem Globalen Forum zur Agrarforschung in Dresden im Mai 2000 teilnahmen, haben eine Erklärung verabschiedet, die u.a. dazu aufruft, "daß das International Underta­king umgehend zu einem erfolgreichen Abschluß gebracht werden muß" und daß dazu "die Beiträge, die die Gemeinschaft der Bauern zu dem Welternährungssys­tem und zu den Forschungsnotwendigkeiten erbracht hat", zu berücksichtigen sind.
Zur gleichen Zeit haben Nichtregierungsorganisationen, die bei der Vertrags­staatenkonferenz der Konvention zur biologischen Vielfalt (COP V der CBD) in Nairobi teilgenommen haben, einen ähnlichen Aufruf erlassen: "Die Mitglieds­staaten der Konvention sollen die FAO auffordern, die Ver­handlungen zum IU über pflanzengenetische Ressourcen schnell abzuschliessen und mit der Konvention zur Biologischen Vielfalt in Einklang zu bringen. Das überarbeitete IU soll ein verbesserter Artikel zu den 'Rechten der Bauern' (Farmers' Rights) enthalten, ein multilaterales System des Zugangs zu den Ressourcen installieren, geistige Eigentumsrechte wie Patente oder Sortenschutz an diesen genetischen Ressourcen (einschließlich an allem abgeleiteten genetischen Material und Genen) ausschließen und ein System für die gerechte und ausgewogene Aufteilung der Nutzenvorteile (Benefit Sharing) aufweisen.

2. 1983 wurde der IU als freiwillige Übereinkunft verabschiedet. Diese Übereinkunft wird jetzt durch die FAO-Mitgliedsländer neu verhandelt. Zu­ständig ist die "Zwischenstaatliche Kommission für pflanzengenetische Ressourcen für Ernäh­rung und Landwirtschaft", die bei der FAO angesiedelt ist. Ziel dieser Verhandlungen ist es, dieses Übereinkommen mit der Konvention zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) abzustimmen und zu einem international rechtlich verbindlichen Instrument auszugestalten. Damit würde der neue IU notwendigerweise die Ziele der CBD unterstützen, die da sind: 

  • die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Vielfalt;
  • die faire und gleiche Verteilung der Vorteile, die aus der Nutzung der pflan­zengenetischen Ressourcen im Ernährungs- und Landwirtschaftsbereich hervorgehen.

Wegen der besonderen Merkmale von pflanzengenetischen Ressourcen im Ernährungs- und Landwirtschaftsbereich, insbesondere im Hinblick auf das Wissen der Bauern, das in die Ent­wicklung dieser Ressourcen eingegangen ist, treffen viele Regelungen der CBD so nicht ganz auf den Ernährungsbereich zu. Deshalb muss das IU für diesen Beeich einen eigenen Rechtsrahmen vorgeben. Der soll den freien und erleichterten Austausch des Saatguts durch ein multilaterales System erlauben, indem er den Zugang zu den Ressourcen regelt. Der IU muss auch Anreize für die Bauern und ihre Gemeinschaften si­cherstellen und ihre historischen und gegenwärtigen Beiträge zur Entwicklung dieser Kulturpflanzenvielfalt anerkennen. Das soll durch die Umsetzung eines international anerkannten Konzepts von "Farmers' Rights" (Rechte der Bauern) erfolgen.
Die Neuverhandlungen haben sich über die letzten 5 Jahre hingestreckt. Bei den genetischen Ressourcen handelt es sich um Pflanzen und Saatgut, die auf den Feldern der Bauern entwickelt und erhalten worden sind, und die teilweise in nationalen, regionalen oder internationalen Genbanken aufbewahrt werden. Mandat und Geltungsbereich der Verhandlungen, so wie von dem Rat der FAO festgelegt und von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonfe­renz zur CBD unterstützt (vgl. COP-Beschlüsse II/15, III/11, IV/6 und V/9), wurden im­mer wieder von einigen Ländern hinterfragt. Der Widerspruch besteht haupt­sächlich zwischen zwei unterschiedlichen Blöcken: Solchen Staaten, die sich wünschen, daß für Bauern und an­dere Beteiligte ein freies multilaterales System hinsichtlich des Zugangs zu PGR bestehen bleibt, daß ein Vorteilsausgleich zugunsten der Bauern stattfin­det und daß die Nutzung der PGR der Ernährungssicherheit dient, und solchen Staaten, die bilaterale Regelungen vorziehen, bei der die geistigen Eigentumsrechte an der Nutzung der PGR die maximalen Gewinne und Rückflüsse an das Ursprungsland garantieren.

3. Allgemein:

  • Wir fordern eine erklärte politische Bereitschaft für die Bereitstellung von neuen und zusätzlichen Finanzmitteln durch die PGR-Nutzerstaaten, um das Vertragswerk umzusetzen.
  • Wir fordern einen legal verbindlichen Mechanismus für eine gerechte und ausgewogene aufteilung des Nutzens (Benefit Sharing) in Übereinstimmung mit den Regeln der CBD und umge­setzt durch das IU.
  • Um eine ständige Weiterentwicklung zu ermöglichen, benötigt das Ver­tragswerk Instrumente der kontinuierlichen Überprüfung des Abkommens. Wenn ein solcher Überprüfungsmechanismus installiert wird, kann das Vertrags­werk auch vorzeitig unterzeichnet werden, denn einige der Fragen, die jetzt noch nicht gelöst sind, können in den folgenden Jahren nachverhandelt wer­den.
  • Das Vertragswerk benötigt eine starke, unabhängige und zeitlich nicht befris­tete Kommission unter Beteiligung von Vertretern von Bauerngruppen und von Organisationen der Zivilbevölkerung, die die Umsetzung überprüft.
  • Keine Patente oder Sortenschutzrechte, wie z.B. die des Sorten­rechts nach UPOV-Version, sollen auf das Material, einschließlich seiner Zellen oder Gene, das aus dem multilateralen System stammt, angemeldet werden können.
  • Alle Länder müssen die Verpflichtung eingehen, die Rechte der Bauern um­zusetzen.

Im Speziellen:
Rechtlicher Charakter:
Das Vertragswerk sollte ein rechtlich bindendes Instrument werden, das als Protokoll der Konvention für Biologische Vielfalt (CBD) verabschiedet wird und unter der Aufsicht der FAO steht. Wenn andere bestehende inter­nationale Abkommen mit den Zielen dieses Vertragswerks in Konflikt treten und wenn daraus mögliche Gefahren für pflanzengenetische Ressourcen im Kulturpflanzenbereich entstehen, müsste das Vertragswerk des IU Vorrang ha­ben. 

Geltungsbereich:
Das Multilaterale System sollte alle pflanzengenetischen Ressourcen für Ernäh­rung und Landwirtschaft umfassen, besonders solche, die für die Ernährungssi­cherheit an irgendeinem Ort der Welt von Bedeutung sind. Um eine klare Ab­grenzung zwischen den PGR für Ernährung und Landwirtschaft und anderen PGR, die von der CBD geregelt werden, zu ziehen, sollten die Arten und Typen, die von dem IU erfaßt werden, aufgelistet werden. 

Zugang, Vorteilsausgleich und finanzielle Anreize:
Zugang und Vorteilsausgleich sollten durch ein Multilaterales System geregelt werden, das Teil des IU ist. Von einem erleichterten Zugang zu genetischem Material, der durch dieses Multilaterale System erleichtert werden soll, profitieren alle. Damit das auch wirklich erreicht wird, muß der Zugang zu allen PGR für Ernährung und Landwirtschaft, In-situ und Ex-Situ, als auch für Material, das vor als auch nach dem Inkrafttreten der Konvention zur Biologischen Vielfalt gesam­melt wurde, sichergestellt werden. Um einen solchen erleichterten Zugang zu Material, das durch das Multilaterale System ausgetauscht wird, sicherzustellen, muss dieses Material von der Patentierbarkeit und vom Sortenschutz (nach UPOV) ausgeschlossen werden. Das betrifft das Material selbst, seine Zellen, Gene, Gensequenzen und abgeleiteten Züchtungsprodukte. Wenn der Zugang auf diese Art und Weise erleichtert wird, wird auch automatisch die zukünftige Züchterarbeit und die Farmers' Rights unterstützt.
Die Vorteile aus der Verwendung von pflanzengenetischen Ressourcen sollen unter den verschiedenen Akteuren gerecht und ausgewogen aufgeteilt werden. Sie resultieren aus der Forschung und Entwick­lung und aus den Gewinnen durch die kommerzielle Nutzung des Materials für Pflanzenzüchtung und Ernährung. Zusätzlich sollten weitere finanzielle Anreize durch einen globalen Fonds sichergestellt werden, der von staatlichen Zuschüssen und von zwischen­staatlichen Programmen gespeist wird.
Diese Mittel, Einkommen und Erträge sollten von der Vertragsstaatenkonferenz des IU kontrolliert werden. Die Mittel sollten genutzt werden, um die Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von PGR gemäss dem gobalen Aktionsplan von Leipzig umzusetzen, und die Far­mers' Rights, insbesondere im Süden, zu stärken. 

Farmers' Rights (Bauernrechte):
Die Farmers' Rights sind für die Erhaltung und Entwicklung der pflanzengeneti­schen Ressourcen im Kulturpflanzenbereich entscheidend. Der Wortlaut des Textentwurfs, wie er in der 8. Regulären Sitzung der Kommission zu Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft im April 1999 verabschiedet wurde, ist unzureichend:

  • Er enthält keinen internationalen rechtlichen Mindeststandard zu den Rechten der Bau­ern. Der gegenwärtige Entwurf unterstellt sie völlig der nationalen Gesetz­gebung. Solche Mindeststandards sollten auch z.B. das Verbot von bestimm­ten biologischen Methoden beinhalten, wie z.B. das der Terminator-Techno­logie, die die Bauern davon abhält, ihr eigenes Saatgut nachzubauen.
  • Der Entwurf garantiert den Bauern nicht ihr unveräußerliches Recht ihr Saatgut aus der letzten Ernte für die nächste Aussaat wiederzuverwenden, es frei auszutauschen oder es, im Falle von national nicht geschützten Sorten, auf ihre traditionelle Weise zu handeln.

Zeitplan:
Die Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) hat wiederholt ihre Bereitschaft bekundet, den neu überarbeiteten IU zu einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrags­werk zu machen, das mit der FAO und der CBD verbunden sein soll und das möglicherweise als Protokoll zu der CBD verabschiedet wird. Die CBD ap­pelliert auch an ihre Mitglieder "... ihre Positionen in beiden Foren zu koordi­nieren" (Beschluss V/9). Der vorgesehene Zeitrahmen, um diesen Plan bis zu der Vertragsstaatenkonferenz VI im Jahr 2002 noch zu verwirklichen, ist sehr eng. Dann müßte die Zustimmung zum Endtext durch den FAO-Rat im November 2000 erfolgen. Der Text könnte dann bei der SBSTTA 6 im Jahre 2001 behandelt werden. Die Alternative wäre, daß der Text von der FAO-Konferenz im November 2001 verabschiedet wird und dann direkt durch die FAO-Konferenz bei der CBD vorgelegt wird. Das entsprä­che dem ursprünglichen Vorschlag der Vertragsstaatenkonferenz zur CBD (siehe COP 3, Entscheidung III/11). Beide Verfahren lassen nur noch wenig Zeit für den Abschluss der Verhandlungen. Der Druck ist stark. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf konkrete Angebote für eine hinreichende finanzielle Unterstützung zu unterbreiten, um die schnelle Beendigung der Verhandlungen innerhalb dieses Zeitraums zu erreichen.

Das Positionspapier wurde gemeinsam entworfen von Patrick Mulvany (ITDG, GB) und François Meienberg (Erklärung von Bern). Danksagung auch an die folgenden Personen für ihre Kommentare: Jan Boring, Kristin Dawkins, Peter Einarsson, Joyce Hambling, Henk Hobbelink, Dan Leskien, Pat Mooney, Christine von Weizsä­cker.
In Deutschland bearbeitet und vorbereitet von der Arbeitsgruppe Landwirt­schaft und Ernährung des Forums Umwelt & Entwicklung.

Übersetzung: Rudolf Buntzel-Cano, c/o Evang. Bauernwerk in Württ. e.V.,