Stellungnahme der EvB im Rahmen der Vernehmlassung zur Ratifikation des Nagoya-Protokolls in der Schweiz

Die EvB begrüsst die vorgeschlagene Umsetzung des Nagoya-Protokolls im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz begrüsst, fordert aber punktuelle Anpassungen.

Die EvB begrüsst, dass die Schweiz die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls vorantreibt und befürwortet die vorgeschlagene nationale Umsetzung des Protokolls im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG).

Wir sind jedoch der Meinung, dass es für eine wirksame Umsetzung im Sinne des Protokolls von Nagoya noch punktuelle Anpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf sowie der begleitenden Botschaft braucht.

Den lokalen und indigenen Gemeinschaften in den Staaten, welche die genetischen Ressourcen und das damit verbundene traditionelle Wissen zur Verfügung stellen, aber auch der Schweizer Wirtschaft und Forschung ist nur dann gedient, wenn mit der Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz Biopiraterie effektiv verhindert werden kann.

Ein Gesetz, das Biopiraterie weiterhin zulässt wäre – ebenso wie eine Nicht-Ratifizierung – für alle Beteiligten kontraproduktiv; es würde nicht nur den Gerechtigkeitsanspruch unterlaufen, sondern für Schweizer Forschende und Industrie auch die Gefahr mit sich bringen, dass ihr Zugang zu genetischen Ressourcen in anderen Ländern erheblich erschwert oder gar blockiert würde.