Hält der Grüne Knopf was er verspricht?

Was Unternehmen über menschenrechtliche Risiken und Massnahmen in ihren Lieferketten berichten

Das Nachhaltigkeitslabel «Grüner Knopf», ein staatliches deutsches Textilsiegel, wirbt mit den Schlagworten «sozial.ökologisch.staatlich.unabhängig zertifiziert.» Doch die Kriterien und Prüfungen des Knopfes sind nicht stark genug, und so ziert das Label auch Produkte von Unternehmen, die die Einhaltung der Menschenrechte nur unzureichend sicherstellen.

Um das Siegel zu erhalten, müssen Unternehmen neben produktbezogenen Anforderungen auch Aspekte menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht nachweisen, Risiken ermitteln, diese mit angemessen Massnahmen adressieren und darüber öffentlich berichten. Die vorliegende Untersuchung analysiert die öffentliche Kommunikation von 31 Firmen, und stellt fest, dass der Grüne Knopf in der aktuellen Umsetzung deutlich hinter den im OECD-Leitfaden formulierten Ansprüchen an die öffentliche Kommunikation zurückfällt. Wenn Unternehmen nur abstrakt oder nicht bezogen auf ihre Lieferkette Risiken und Massnahmen kommunizieren, sollten sie dafür keine Anerkennung in Form einer staatlichen Zertifizierung erhalten. Um der Gefahr der Beförderung einer oberflächlichen Sorgfaltsprüfungskommunikation zu begegnen, muss das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als siegelgebende Institution aktiv nachbessern.

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