Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen

Völkerrechtlich sind primär die Staaten verantwortlich für die Einhaltung der Menschenrechte. Doch die dramatisch gewachsene Bedeutung von weltweit aktiven Konzernen, Fälle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Firmen und die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen lenkten den Blick seit den 1990er-Jahren verstärkt auf die Verantwortung der Unternehmen. Nach einem gescheiterten Versuch eines Uno-Menschenrechtsgremiums, bindende Menschenrechtspflichten für Unternehmen zu erarbeiten, setzte die Uno mit dem US-amerikanischen Rechtsprofessor John Ruggie einen Uno-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte ein. Seine Arbeit kam im Juni dieses Jahres zum Abschluss. Zeit für uns, Bilanz zu ziehen.