Unsere Forderungen

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Das Innovationssystem im Pharmabereich muss grundlegend verändert werden, damit es den Bedürfnissen der öffentlichen Gesundheit dient, statt den kurzfristigen Gewinnen multinationaler Pharmaunternehmen. Unmittelbare und längerfristige Lösungen sind vorhanden – es braucht aber politischen Willen, sie umzusetzen.

Der Zugang zu Medikamenten ist ein integraler Bestandteil des Rechts auf Gesundheit. Dafür müssen Medikamente verfügbar und erschwinglich sein. Auch die Privatisierung von Dienstleistungen entbindet einen Staat nicht von seiner primären Verantwortung, Menschenrechte zu schützen und zu gewährleisten. Staatliche Regulierungen müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Medikamenten gewährleistet ist und dass Pharmakonzerne bei der Entwicklung von Medikamenten keine Menschenrechte verletzen; und die Pharmakonzerne müssen diese respektieren. 

Gleichzeitig sollte die Schweiz durch eine kohärente Aussenwirtschaftspolitik und in internationalen Abkommen dafür sorgen, nicht das Recht auf Gesundheit und den Zugang zu Medikamenten in anderen Ländern zu behindern, um die Interessen ihrer Pharmaindustrie zu fördern.

Weitere Informationen

  • Transparenz über Interessenskonflikte

    Durch das intensive Lobbying und die enge Verknüpfung der Pharmakonzerne mit dem Parlament, der Regierung und der Administration bestehen Interessenskonflikte. Diese müssen erfasst, diskutiert und reguliert werden.

  • Transparenz über öffentliche und private Investitionen und Konditionen

    Pharmakonzerne haben aufgrund patentbasierter Monopole eine enorme Preissetzungsmacht. Die Industrie argumentiert, hohe Preise seien nötig, um die risikoreiche Forschung und Entwicklung von Medikamenten abzusichern, verweigert aber jegliche Transparenz über die tatsächlich getätigten Investitionen. Es braucht Transparenz über die öffentlichen und privaten Investitionen, und öffentliche Gelder müssen an Konditionen über Preis und Zugang geknüpft werden.

  • Respektierung ethischer Richtlinien bei der Durchführung klinischer Versuche

    Die ethische Durchführung klinischer Studien muss bei der Zulassung eines Medikaments überprüft werden. Klinische Versuche dürfen nur dann ins Ausland verlagert werden, wenn die lokale Bevölkerung direkt von den Ergebnissen profitieren kann. Zum Beispiel, weil die Studie sich mit der Behandlung einer Krankheit befasst, von der die lokale Bevölkerung besonders betroffen ist, oder weil die Behandlung - sollte sie sich als wirksamer erweisen als bestehende Behandlungsmethoden - der betroffenen Bevölkerung zugänglich gemacht wird.

  • Transparenz über die Ergebnisse klinischer Versuche

    Zu viele Ergebnisse klinischer Versuche werden nie veröffentlicht; und manche nicht einmal der Zulassungsbehörde unterbreitet, wenn sie negative Resultate aufzeigen. Somit hat die Allgemeinheit keine Möglichkeit unabhängig zu überprüfen, wie sicher und wirksam neue Medikamente sind. Deshalb müssen zumindest sämtliche Berichte jener klinischen Versuche, welche die Entscheidungsgrundlage für eine Zulassung bilden, veröffentlicht werden – als integrale Clinical Study Reports, und nicht nur als Zusammenfassung.

  • Transparenz bei Preisverhandlungen

    Die WHO-Transparenzresolution (WHA 72.8, 2019) über Medikamentenpreise muss vollständig umgesetzt werden. Das heisst: Keine Geheimverträge und kein Ausschluss der Medikamentenpreise und Rabatte aus dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ).

  • Vorgehen bei der Preisfestsetzung ändern

    Heute werden die Preise für patentierte Medikamente ausschliesslich auf der Grundlage von untauglichen und verzerrten Vergleichen festgelegt. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass dieses System ineffizient und überholt ist, und dennoch ändert sich nichts. Ein System der Preisfestsetzung, das die realen Investitionen in Forschung und Entwicklung, die tatsächlichen Kosten für Produktion und Distribution, das Marktvolumen sowie eine angemessene Gewinnmarge berücksichtigt, würde zu faireren Preisen führen.

  • Gegen missbräuchliche Monopole vorgehen

    Patente müssen gründlich geprüft und die Patentierbarkeitskriterien streng ausgelegt werden. Damit sollen ungerechtfertigte Patentanmeldungen, insbesondere sogenannte Sekundärpatente, welche den Markteintritt von billigeren Generika verzögern, verhindert werden.

  • TRIPS Flexibilitäten anerkennen und nutzen

    Damit das Recht auf Gesundheit Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen hat und der Zugang aller zu Medikamenten gefördert wird, muss der im internationalen Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) verankerte Spielraum (TRIPS-Flexibilitäten) – wie z.B. die Erteilung von Zwangslizenzen – von allen Staaten im Interesse der öffentlichen Gesundheit vollumfänglich genutzt werden. Auch dürfen reiche Staaten wie die Schweiz einkommensärmere Länder nicht daran hindern, diesen Spielraum im Interesse ihrer Bevölkerung zu nutzen.

  • Keine TRIPS-plus-Bestimmungen in Handelsabkommen

    In bilateralen Freihandelsabkommen oder anderen plurilateralen Verträgen dürfen einkommensärmere Länder nicht länger – wie das heute oft der Fall ist - dazu verpflichtet werden, den Schutz des geistigen Eigentums zu verschärfen und dabei über die Verpflichtungen des TRIPS-Abkommens hinauszugehen.

  • Eine Reform des Innovationsmodells und Open-Science-Initiativen

    Um die Forschungskosten vom Endpreis der Medikamente zu trennen, müssen aktiv alternative Mechanismen zur Koordination und Finanzierung von Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Lösungen für diese Entkopplung (delinkage) wurden bereits in internationalen Gremien vorgeschlagen und sollen dazu führen, dass lebenswichtige Medikamente bei unerfülltem medizinischem Bedarf ohne Herstellungs- und Verkaufsmonopole direkt als erschwingliches öffentliches Gut verfügbar sind.