Internationaler Saatgut-Vertrag

Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture ITPGRFA) wurde an der FAO-Konferenz 2001 in Rom verabschiedet. Er trat in der Schweiz am 20. Februar 2005 in Kraft.

Der Vertrag verfolgt vier Ziele:

  • Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, welche die Grundlage der Nahrungsmittel in der ganzen Welt darstellen, sollen erhalten und nachhaltig genutzt werden.
  • Der ausserordentliche Beitrag der Landwirt*innen zur Erhaltung und Entwicklung der pflanzengenetischen Ressourcen soll anerkannt und ihre daraus erfolgenden Rechte (Farmers Rights) respektiert werden.
  • Das globale Vertragswerk soll Landwirt*innen, Pflanzenzüchter*innen und Wissenschaftler*innen den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen erleichtern.
  • Die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen hervorgehenden Vorteile sollen mit den Ursprungsländern dieser Ressourcen und den Landwirt*innen geteilt werden.

Zugang und Vorteilsausgleich über das multilaterale System

Der Internationale Saatgut-Vertrag regelt die Bedingungen für den Zugang und die Vorteilsaufteilung von 64 für die Ernährung und Landwirtschaft äusserst wichtigen Kulturpflanzen, welche in einer Liste im Anhang des Vertrages aufgeführt werden.

Im Gegensatz zur Konvention über die biologische Vielfalt und zum Protokoll von Nagoya, die auf einem bilateralen Ansatz zwischen Anbietern und Nutzern genetischer Ressourcen und traditionellem Wissen beruhen, etabliert der Internationale Saatgut-Vertrag ein multilaterales System mit dem Ziel, den erleichterten Zugang zu wesentlichen pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft zu fördern und gleichzeitig eine faire und gerechte Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung zu gewährleisten.

Der erleichterte Zugang zu den Ressourcen des multilateralen Systems wird durch eine einheitliche Materialtransfervereinbarung gewährleistet. Es ist daher nicht notwendig, für jede Ressource einen spezifischen Vertrag mit dem Ursprungsland auszuhandeln, wie im Falle der CBD. Im Gegensatz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt genügt es, ein Standardabkommen zu unterzeichnen, und der Zugang wird automatisch gewährt.

Der Zugang wird gewährt, wenn das Material ausschliesslich für Forschungs- oder Ausbildungszwecke in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft und in der Züchtung genutzt wird. Wer über das multilaterale System auf genetisches Material zugreift, verpflichtet sich mittels eines Standard-Materialtransfervertrages Vorteile aus deren Nutzung in einen Fonds einzubezahlen. Dieser Fonds soll insbesondere Landwirt*innen des Globalen Südens zugutekommen, welche für die Erhaltung der genetischen Ressourcen sorgen. Genetische Teile oder Bestandteile der Ressourcen, in der Form, in der sie vom multilateralen System entgegengenommen werden, dürfen nicht patentiert werden.

Die Grenzen des multilateralen Systems

Das multilaterale System weist noch viele Schwächen auf: Viele Sammlungen genetischer Ressourcen wurden noch nicht in das System integriert und es wird nicht kontrolliert, ob widerrechtliche Patente erteilt wurden. Schliesslich wurden von der Saatgutindustrie bis heute keine Pflichtzahlungen in den Fonds getätigt, obwohl diese vorgeschrieben wären. Deshalb laufen zurzeit Verhandlungen für eine Überarbeitung des Vertrages. Public Eye hat mit Recherchen und Reports die Mängel des multilateralen Systems aufgezeigt und beteiligt sich aktiv an diesem Überarbeitungs-Prozess, u. a. mit konkreten Vorschlägen zur Behebung dieser Mängel.