Was ist Biopiraterie?

© Florian Kopp
Als Biopiraterie bezeichnet man die unrechtmässige Aneignung genetischer Ressourcen und/oder des damit verbundenen traditionellen Wissens.

 Es gibt zwei Formen der Biopiraterie

  • Einerseits unrechtmässige Praktiken im Sinne der Biodiversitätskonvention und/oder der nationalen Gesetzgebungen. Die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) übergibt die Kontrolle der genetischen Ressourcen den einzelnen Staaten und schreibt eine faire und ausgewogene Teilung des Nutzens der genetischen Ressourcen und des traditionellen Wissens vor. Um dies sicherzustellen, muss jede Person oder Institution, die Zugang zu genetischen Ressourcen wünscht, die auf Kenntnis der Sachlage begründete Zustimmung (Prior Informed Consent, PIC) der ressourcengebenden Partei erhalten. Zudem müssen die Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen oder des traditionellen Wissens ergeben, zwischen den Parteien ausgewogen und gerecht aufgeteilt werden (Access and Benefit-Sharing, ABS). Werden beim Zugang zu genetischen Ressourcen und/oder traditionellem Wissen diese Grundregeln missachtet, handelt es sich also um einen illegalen Zugang, spricht man von Biopiraterie.
  • Die andere Form der Biopiraterie bezieht sich auf unrechtmässiges Verhalten im Sinne des Patentrechts, in Fällen, wo der Zugang zu den Ressourcen oder dem Wissen im Sinne der Biodiversitätskonvention legal ist. Wird etwas patentiert, was schon vorher existierte oder bekannt war - also keine Neuheit darstellt - sprechen viele Nichtregierungsorganisationen von Biopiraterie. Dabei kann es sich um die Patentierung einer Pflanze oder eine spezifische Anwendung traditionellen Wissens handeln. Durch solche Patente eignet sich die Industrie natürliche Merkmale von genetischen Ressourcen oder traditionelles Wissen aus den Ländern des Südens an, ohne Eigenleistung.  In solchen Fällen wird die Beweislast auf die Schultern der Betrogenen abgewälzt, welche oft weder die juristischen Kenntnisse noch das nötige Geld haben, um die Nachprüfung eines Patentes zu veranlassen.