ILO-Definition von Kinderarbeit

Unter missbräuchlicher Kinderarbeit wird Arbeit definiert, welche

  • die Kinder um ihre Kindheit bringt,
  • ihnen ihr Potenzial und ihre Würde raubt,
  • der psychischen und physischen Entwicklung der Kinder schadet.

Gemeint ist Arbeit, die 

  • mental, physisch, sozial und moralisch gefährlich und schädlich ist für Kinder,
  • ihnen die Möglichkeit des Schulbesuchs vorenthält oder einschränkt,
  • sie zwingt, die Schule frühzeitig zu verlassen,
  • sie dazu anhält, Schule und masslos lange und harte Arbeit zu kombinieren.

Was als Kinderarbeit gilt, hängt ab vom Alter des Kindes, vom Typ der Arbeit, von der Länge der Arbeitszeit, von den Bedingungen, unter welchen sie ausgeübt wird und von den Gesetzesvorgaben der jeweiligen Länder. Zudem ist die Definition abhängig vom Arbeitssektor im jeweiligen Land.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat zwei Konventionen zum Schutz der Kinder verabschiedet:

  • Konvention 138: Übereinkommen über das Mindestalter in der Beschäftigung, 1973
  • Konvention 182: Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1990
© Pep Bonnet/Noor/Keystone

In der ILO-Konvention 182 in Art. 3 sind die "schlimmsten Formen der Kinderarbeit" wie folgt definiert:

  • Alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie der Verkauf von Kindern und der Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschliesslich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten.
  • Das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darstellungen.
  • Das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere zur Gewinnung von und zum Handel mit Drogen, wie diese in den einschlägigen internationalen Übereinkünften definiert sind.
  • Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist.

181 von 187 ILO-Mitgliedstaaten haben die ILO-Konvention 182 unterzeichnet, das Übereinkommen 138 hingegen 171 von 187 ILO-Staaten (Stand Juni 2018). Für die Mitgliedsstaaten sind diese Kernarbeitsnormen verbindlich. Wenn die Konventionen jedoch von Unternehmen verletzt werden oder sich die Regierungen weigern, die Konventionen in ihrem Land durchzusetzen, hat die ILO keine Sanktionsmöglichkeiten.