Auftrieb für Konzernverantwortungs-Initiative: Frankreich führt Sorgfaltsprüfungspflicht ein

Frankreich hat am 22. Februar eine Sorgfaltsprüfungspflicht für multinationale Konzerne verabschiedet und setzt damit den Kern der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um. Die Verabschiedung dieses «devoir de vigilance», also der Sorgfaltsprüfungspflicht, ist vorbildlich.

Die Konzernverantwortungsinitiative fordert die Einführung eines analogen Mechanismus: Schweizer Konzerne sollen den Schutz der Menschenrechte und Umwelt verbindlich in ihre Geschäftsabläufe einbauen. Das Mittel dazu ist ebenso die Sorgfaltsprüfungspflicht. Damit werden alle Konzerne verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeiten systematisch auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken zu überprüfen und falls nötig Massnahmen zu ergreifen.

In der Schweiz zeigt sich der Bundesrat bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien bislang mutlos. Er verabschiedete 2016 einen zahnlosen «Nationalen Aktionsplan (NAP)», und im Januar 2017 hat er die Konzernverantwortungsinitiative ohne Gegenvorschlag zu Ablehnung empfohlen. Nun wird der Bundesrat die Botschaft erarbeiten, bevor die Initiative in die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats kommt.

Die Konzernverantwortungsinitiative wird von einer breiten Koalition getragen, welche aus über 80 Entwicklungs-, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden besteht.

Weitere Informationen: Tom Cassee, Medien und Kommunikation, 079 755 21 24