Briefkastenfirmen: Nationalrat baut Transparenzregister auf typisch schweizerisches Minimum zurück
Zürich, Bern, Lausanne, 13. Juni 2025
Der Nationalrat hat gestern Abend den mutlosen Bundesratsentwurf und die zusätzliche Aushöhlung durch den Ständerat abgesegnet. Stiftungen und Vereine fallen nun definitiv aus dem Geltungsbereich des neuen Gesetzes. Auch bei der Zugangsberechtigung gibt es die absolute Minimalvariante: Medienschaffenden und Fach-NGOs wird der Zugriff auf die neuen Firmendaten verwehrt, obwohl die EU deren «berechtigtes Interesse» in ihrer neuen Anti-Geldwäscherei-Richtlinie explizit anerkennt. Auch für die Steuerbehörden und das Bundesamt für Statistik stellt das Register in dieser Form keinen Mehrwert dar.
Die vom Ständerat vorgeschlagene Richtigkeitsvermutung wurde vom Nationalrat hingegen wieder gestrichen. Sie hätte Banken einen Vorwand geliefert, ihre Sorgfaltspflichten zur reinen Formalität verkommen zu lassen, was gar einen Rückschritt zum sowieso schon tiefen Status Quo bedeutet hätte. Die Differenzbereinigung zum Geschäft findet nun wohl in der Herbstsession statt.
Die bisherige parlamentarische Debatte wie auch der gestrige Entscheid zeigen, dass dieses minimalistische Transparenzregister bloss der formalen Erfüllung von internationalen Vorgaben und nicht der effektiven Bekämpfung von Finanzkriminalität dient. Die bürgerliche Mehrheit in Bundesbern setzt also weiterhin auf Intransparenz für den hiesigen Finanzplatz. Ob dieses Geschäftsmodell in Zukunft noch erfolgreich ist, darf auf Grund des neusten Financial Secrecy Index vom Tax Justice Network bezweifelt werden. Denn der «Secrecy Score» der Schweiz hat dort im Vergleich zu vor drei Jahren zu-, die Grösse des Finanzplatzes aber trotzdem abgenommen.
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