Bundesrat verweigert sich rechtlich verbindlichen Massnahmen

Der Bundesrat beharrt in der Rohstoffpolitik weiter einseitig auf freiwilligen Massnahmen. SWISSAID und die Erklärung von Bern (EvB) fordern dagegen endlich klare gesetzliche Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Wirtschaftssektor und mehr Transparenz bei Zahlungsströmen – auch für Rohstoffhändler.

Die Schweizer Rohstoffpolitik sei «auf gutem Weg», schreibt der Bundesrat zum heute publizierten zweiten Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen in seinem Grundlagen-Report von 2013. Dieser Weg hat aber immer noch nur eine Fahrspur, denn die Regierung beschränkt sich nach wie vor auf freiwillige Branchen- und Firmeninitiativen. So sollen nun bis Ende 2016 Leitlinien für die Rohstoffhandelsbranche zur Umsetzung der UNO-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erarbeitet werden. Ein allererster kleiner Schritt, der als grosser Erfolg gefeiert wird.

Solche Leitlinien können zwar interessante Denkanstösse liefern, ihre Umsetzung durch die betroffenen Unternehmen bleibt aber völlig freiwillig und Verstösse ohne jegliche Sanktionen. Sie müssen deshalb durch verbindliche Vorschriften ergänzt werden. Hier sind aber immer noch keine Fortschritte auszumachen. So hat der Bundesrat im Rahmen seiner Vorschläge zur Aktienrechtsrevision ausgerechnet den Rohstoffhandel von den Transparenz-Bestimmungen für die Zahlungen an Regierungen ausgenommen – jene Firmen also, welche die Schweizer Rohstoffbranche absolut dominieren.

Wie die EvB und SWISSAID in einem Bericht gezeigt haben, sind für viele rohstoffreiche Länder die Rohöl-Verkäufe an Schweizer Händler von existenzieller Bedeutung. Solche Transaktionen werden wenigstens teilweise von der globalen Transparenz-Initiative EITI erfasst, deren Leitungsausschuss sich Ende Oktober in Bern treffen wird. Dabei wird es an einer öffentlichen Veranstaltung auch um die Frage gehen, wie eine breiter gefasste Transparenz im Rohstoffhandel umgesetzt werden kann.

Die fehlende Bereitschaft des Bundesrats, griffige Gesetze zu erlassen, zeigt sich auch im Bereich der illegalen Finanzflüsse. In einem kürzlich publizierten Bericht anerkennen die Behörden zwar erstmals das Risiko, dass illegale Werte als «schwarze Rohstoffe» in die Schweiz gelangen können, und dass das heutige Abwehr-Dispositiv gegen Geldwäscherei hier nicht greift. Trotz der grossen Bedeutung des Schweizer Rohstoffsektors und der jüngsten Skandalfälle wird jedoch nichts vorgeschlagen, um diese Gesetzeslücke zu schliessen.

Weitere Informationen:

Lorenz Kummer, SWISSAID: 031-350-5351; 079-307-2592; l.kummer@swissaid.ch
Oliver Classen, Erklärung von Bern: 044-277-7006; oliver.classen@evb.ch

>>> Umsetzungsbericht Rohstoffe der Erklärung von Bern und Swissaid